Bundesgericht

Firma im Grenzgebiet unterliegt im Kampf gegen Zoll-Freigrenze

· Online seit 24.12.2020, 12:00 Uhr
Ein Optikergeschäft unweit der österreichischen Grenze verrechnete seinen Kunden keine Mehrwertsteuer, um Waffengleichheit mit Geschäften jenseits der Grenze zu schaffen. Die Steuerverwaltung goutierte das nicht, und das Bundesgericht sieht auch keinen Spielraum.
Anzeige

Das St. Galler Fachgeschäft teilte der Eidgenössischen Steuerverwaltung im Mai 2018 mit, dass es seit Beginn des Jahres die Kundinnen und Kunden aus dem Inland gleich behandle, wie «der Staat den Währungstourismus beim Grenzübertritt am Zoll».

Das Geschäft kassierte deshalb bei einem Einkaufsbetrag von bis zu 300 Franken keine Mehrwertsteuer ein. Dies geht aus einem am Donnerstag veröffentlichen Urteil des Bundesgerichts hervor.

Die Firma schrieb in ihrem auszugsweise wiedergegebenen Brief, sie erachte das Verhalten des Bundes in dieser Angelegenheit als «nichts anderes als eine Subventionierung des Einkaufstourismus».

Im Grunde rügte die Firma, die Freigrenze von 300 Franken beim nicht kommerziellen Reiseverkehr sei nicht mit dem in der Bundesverfassung festgehaltenen Gleichheitsgebot vereinbar. Sie verlangte deshalb eine Gleichbehandlung mit dem Einfuhr-Reiseverkehr.

«Nicht gerade vernachlässigbar»

Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Optikergeschäfts abgewiesen. Das Mehrwertsteuergesetz lasse keine Ausnahme, wie die gewünschte, zu. Die Lausanner Richter haben aber geprüft, ob die in der Verordnung festgelegte Höhe Freigrenze von 300 Franken gesetzes- oder verfassungswidrig ist.

Dazu hält es fest, dass die Freigrenze dazu diene, einen erheblichen Verwaltungsaufwand zu begrenzen - was legitim sei. Dies führe jedoch zu einem Konflikt mit der Wettbewerbsneutralität.

Die Freigrenze von 300 Franken erachtet das Bundesgericht als «zwar nicht gerade vernachlässigbar». Sie sei aber auch nicht derart hoch, dass die daraus resultierende Wettbewerbsverzerrung als übermässig bezeichnet werden müsse. (Urteil 2C_683/2020 vom 1.12.2020)

veröffentlicht: 24. Dezember 2020 12:00
aktualisiert: 24. Dezember 2020 12:00
Quelle: sda

Anzeige
Anzeige
redaktion@pilatustoday.ch