Tödliches Unglück

Fluglotse zieht Urteil zum F/A-18-Unfall am Sustenpass weiter

· Online seit 18.01.2024, 16:28 Uhr
Anfang Januar 2024 fiel das Urteil zum Fall eines Funkspruchs, der im August 2016 einem Jetpiloten der Schweizer Armee das Leben gekostet hatte. Der Fluglotse, der den Funkspruch mit einer zu tiefen Höhenangabe abgesetzt hatte, wurde zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Nun zieht er das Urteil weiter.

Quelle: TeleBärn (Sendung vom 9. Januar 2024)

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Ein vom Militärgericht wegen fahrlässiger Tötung verurteilter Fluglotse zieht das Urteil weiter – ebenso der Ankläger. Ein Sprecher der Militärjustiz hat am Donnerstag gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA einen entsprechenden Bericht von CH Media bestätigt. Somit hat das Militärappellationsgericht über den tödlichen FA/18-Unfall von 2016 am Susten zu befinden.

Damals starb ein 27-jähriger Pilot bei einem Trainingsflug. Der Fluglotse, der zu diesem Zeitpunkt in Meiringen im Einsatz war, wurde am 9. Januar zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 170 Franken verurteilt. Das Militärgericht 2 kam in Muttenz zum Schluss, er habe wegen fehlerhafter Angaben an den Piloten eine Mitverantwortung für den Unfall. Ausserdem muss er 40'000 Franken als Teil der Verfahrenskosten bezahlen. 

Der Auditor hatte eine bedingte Freiheitsstrafe von zwölf Monaten und somit eine härtere Strafe für den Fluglotsen gefordert. Er wolle nun das schriftliche Urteil abwarten und dann entscheiden, ob er das Urteil vollumfänglich oder nur teilweise weiterziehen wolle, sagte der Militärjustiz-Sprecher weiter gegenüber Keystone-SDA.

(sda/dak)

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veröffentlicht: 18. Januar 2024 16:28
aktualisiert: 18. Januar 2024 16:28
Quelle: BärnToday

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