Schweiz

Gastro-Schutzkonzept: Wer im Restaurant essen will, muss seine Telefonnummer angeben

05.05.2020, 16:26 Uhr
· Online seit 05.05.2020, 16:23 Uhr
Die Gastrobranche legt am Dienstag ihr Schutzkonzept vor. Es regelt bis ins Detail, wie der Beizen-Alltag in Coronazeiten aussehen wird. Dazu gehört, dass die Personendaten aller Gäste erfasst werden.
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Jetzt ist klar, unter welchen Bedingungen die Wirte ihre Betriebe am 11. Mai öffnen können. Dies zeigt ein sieben Seiten langes Schutzkonzept für das Gastgewerbe, das CH Media vorliegt. Für die Gäste besonders einschneidend: Alle Kundinnen und Kunden werden ihren Namen und ihre Telefonnummer hinterlegen müssen. Es müsse nachvollziehbar bleiben, wer wann wo sass und welcher Tisch von wem bedient wurde. Die Gastrobetriebe sind gemäss dem Konzept verpflichtet, diese Daten 14 Tage lang aufzubewahren und danach zu vernichten.

Das Schutzkonzept, das in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit (BLV), dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) und dem Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) entstand, regelt bis ins Detail, wie der Beizen-Alltag in Zeiten von Corona auszusehen hat.

Wie der Bundesrat bereits angekündigt hat, dürfen pro Tisch nicht mehr als vier Personen sitzen. Ausnahme sind Familien mit Kindern. Zwischen den einzelnen Tischen muss auf allen Seiten ein Abstand von zwei Metern bestehen. Oder sie sind per Trennwand mit einer Mindesthöhe von 150 Zentimeter über Boden abgetrennt. Alle Gäste müssen einen Sitzplatz haben. Stehplätze sind nicht zugelassen.

Spiele wie Dart oder Karaoke sind nicht mehr möglich

Nicht mehr möglich ist gemäss dem Schutzkonzept das Auflegen von Magazinen oder Snacks, die von mehreren Gästen geteilt werden. Auch Unterhaltungsangebote wie Dart, Billard oder Tischfussball sind untersagt. Dort, wo mehrere Personen nacheinander einen Platz nutzen, sieht das Konzept zahlreiche Reinigungsvorschriften vor. Tischtücher und Menukarten müssen zum Beispiel nach jedem Gast gewaschen beziehungsweise desinfiziert werden.

Viele weitere Massnahmen sind in der Coronakrise mittlerweile bereits Alltag: Am Eingang müssen die Hände gewaschen oder desinfiziert werden können. Überall wo Leute warten, braucht es Abstandslinien. Das Abstandsgebot gilt sowohl zwischen den Gästegruppen als auch wenn möglich zwischen Mitarbeitenden.

Wenn nebeneinander Arbeiten mit Abstand nicht möglich sei, können gemäss dem Konzept Hygienemasken oder Trennwände zum Einsatz kommen. Werde der Abstand im Service auch nur während kurzer Dauer unterschritten, empfiehlt das Schutzkonzept dringend das Tragen einer Schutzmaske.

Besonders gefährdete Personen sollen einen Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt bekommen, in dem der Kontakt zu anderen Personen ausgeschlossen ist oder es braucht angemessene Schutzmassnahmen. Ist dies nicht möglich, müssen die Arbeitnehmenden gemäss Konzept unter Lohnfortzahlung von der Arbeitspflicht befreit werden.

veröffentlicht: 5. Mai 2020 16:23
aktualisiert: 5. Mai 2020 16:26
Quelle: CH Media

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