Justiz

Gemeinde Engelberg muss Baugesuch neu beurteilen

· Online seit 16.10.2023, 12:47 Uhr
Der Gemeinderat von Engelberg hat vorschnell eine Ausnahmebewilligung für den Bau eines Mehrfamilienhauses im Gewässerschutzbereich erteilt. Das Bundesgericht hat das Baugesuch deswegen aufgehoben.
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Gemäss dem am Montag veröffentlichten Urteil hat es der Gemeinderat von Engelberg unterlassen, die privaten und öffentlichen Interessen am Bau des Wohnhauses einerseits und die Interessen des Gewässerschutzes andererseits genügend abzuwägen. Er muss diese Interessenabwägung nun nachholen und das Baugesuch neu beurteilen.

Vertiefte Interessensabwägung notwendig

Eine Interessensabwägung braucht es, weil das Gebäude in einem Gewässerschutzbereich gebaut werden soll. Bauten, die bis unter den mittleren Grundwasserspiegel reichen, dürfen dort nur ausnahmsweise und damit nur wohlbegründet realisiert werden.

Die Bauherrschaft möchte einen bestehenden Bau durch ein Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage ersetzen. Der Bau würde fast 1,7 Meter in den mittleren Grundwasserstand eintauchen und die Durchflusskapazität des Grundwassers um rund zehn Prozent verringern.

Ausnahmebewilligung?

Gestützt auf einer Beurteilung des Bundesamts für Umwelt (Bafu), kam das Bundesgericht zum Schluss, dass mit dieser Durchflusskapazität die Anforderungen des Grundwasserschutzes erfüllt werden. Dies genüge für eine Ausnahmebewilligung aber nicht, hiess es im Urteil. Es brauche auch eine vertiefte Interessensabwägung.

Die Gemeinde hatte sich laut Bundesgerichtsurteils auf den Standpunkt gestellt, dass die konkreten Umstände klar und offensichtlich für eine Ausnahmebewilligung sprechen würden. Die Interessenabwägung sei genügend vorgenommen worden, eine erneute Überprüfung käme einem formalistischen Leerlauf gleich. 

(sda)

veröffentlicht: 16. Oktober 2023 12:47
aktualisiert: 16. Oktober 2023 12:47
Quelle: PilatusToday

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