Graubünden nimmt Wolfsjagd teilweise wieder auf
Der Kanton hatte die Wolfsjagd am Freitag aufgrund einer Beschwerde von Naturschutzorganisationen beim Bundesverwaltungsgericht per sofort gestoppt. Mittlerweile kenne man die Details der am Freitag eingereichten Beschwerde, hiess es zur Begründung. Sie richte sich nur gegen einen Teil der am 1. Dezember gestarteten proaktiven Regulierung.
Gegen die Jagd des Lenzerhorn- und des Beverin-Rudels seien keine gerichtlichen Schritte eingeleitet worden. Dies bedeute, dass auch die Jägerinnen und Jäger, die sich zur Sonderjagd anmeldeten, die Wildhut bei der Regulation dieser Rudel unterstützen könnten.
Die Bündner Behörden hatten am Freitag die gesamte Wolfsjagd gestoppt und dies mit der beantragten aufschiebenden Wirkung der Beschwerden begründet. Am Montag kritisierte der Kanton die Naturschützer: Sie hätten bei der Einreichung der Beschwerden nicht über deren genauen Inhalt informiert.
«Ich bedauere es, dass unsere Arbeit mit den Beschwerden so erschwert wird», wurde Regierungsrätin Carmelia Maissen zitiert. Der Kanton Graubünden betreibe ein umsichtiges Wolfsmanagement.
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(sda/red.)