Quelle: ArgoviaToday / Severin Mayer
Ein Hinweis aus der Bevölkerung führte die Behörden zu einem Bordell im Bezirk Baden. Demnach würde eine Jugendliche dort arbeiten. Die Kantonspolizei Aargau fuhr bei der entsprechenden Adresse vor, heisst es in einer Mitteilung der Aargauer Staatsanwaltschaft. Bei einer Angestellten seien tatsächlich Zweifel am Alter aufgekommen. Die Ausweisdokumente schienen nicht zur Person zu passen, heisst es weiter.
Die Frau aus Osteuropa wurde aus dem Bordell geholt. Zudem wurde ein Verfahren wegen Förderung der Prostitution von Minderjährigen sowie möglicherweise qualifiziertem Menschenhandel durch die Kantonale Staatsanwaltschaft eröffnet. Spezialisierte Mitarbeitende von Polizei und Staatsanwaltschaft waren bei der Einvernahme dabei. Auch die Ermittlungen hätten die Verdachtsmomente gegen die Bordellbetreiberin erhärtet.
58-jährige Bordell-Betreiberin verhaftet
Am Mittwoch nun fanden in zwei Aargauer Gemeinden Hausdurchsuchungen statt. Die Bordellbetreiberin wurde verhaftet. Für die 58-Jährige wurde U-Haft beantragt. Sie stehe unter dringendem Tatverdacht, die minderjährige Teenagerin sexuell ausgebeutet zu haben. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung. Ob weitere Personen involviert sind, werde nun untersucht, sagt Adrian Schuler, Sprecher der Oberstaatsanwaltschaft.
Die Teenagerin wird psychologisch betreut und wurde in einer spezialisierten Fachstelle untergebracht. Es sei sehr selten, dass ein Opfer genügend Vertrauen habe und bereit sei, auszusagen, ergänzt Schuler.
Die Staatsanwaltschaft weist darauf hin, dass Opfer immer wieder in der Hoffnung auf bessere Lebensbedingungen in die Hände von Menschenhändlern geraten. Sie sind oft durch Abhängigkeiten an die Täterschaft gebunden. Dank der zunehmenden Wahrnehmung des Problems durch die Öffentlichkeit würden Menschen jedoch vermehrt wagen, Verdachtsmomente zu melden. Auch Opfer würden vermehrt Schutz und Hilfe bei den Behörden suchen. Bei der Staatsanwaltschaft und der Polizei gibt es dafür spezialisierte Fachkräfte. Meist könne die Öffentlichkeit jedoch erst nach Abschluss der Arbeit durch die Strafverfolgungsbehörden informiert werden, um die Untersuchungen nicht zu gefährden.