Bundesgericht

In falschem Namen online bestellt: Frau blitzt mit Beschwerde ab

· Online seit 12.05.2021, 12:05 Uhr
Das Bundesgericht hat die Beschwerde einer wegen Beschimpfung und Nötigung verurteilten Frau aus dem Kanton Schwyz abgewiesen. Sie hatte ungefragt Waren im Internet für die neue Partnerin ihres Ex-Freunds bestellt und gegen sie ein missbräuchliches Betreibungsbegehren gestellt.
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Laut dem Urteil des Kantonsgerichts Schwyz vom vergangenen Oktober hatte die Frau ihre Konkurrentin nicht nur beleidigt, sondern auch verschiedene Artikel in ihrem Namen online bestellt und ein Betreibungsbegehren gestellt. Sie wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 70 Tagessätzen und einer Busse von 2300 Franken verurteilt.

In dem am Mittwoch veröffentlichten Urteil wies das Bundesgericht nun die Forderung zurück, dass die Beschwerdeführerin im Zweifel hätte freigesprochen werden müssen. Auch wenn keine direkten Beweise zur Anklage erhoben werden konnten, seien die Indizien überzeugend, argumentieren die Richter.

Sie wollte das Leben der Rivalin «zur Hölle machen»

Dafür spreche der Umstand, dass das Betreibungsbegehren zeitlich im Anschluss an die ebenfalls der Beschwerdeführerin zuzuschreibenden Warenbestellungen erfolgt sei und die Vorfälle nach der Anzeige gegen die Beschwerdeführerin schlagartig aufgehört hätten. Es habe auch keine Anhaltspunkte dafür gegeben, dass eine dritte Partei beteiligt war. Und die Frau hatte gedroht, ihrer Rivalin das Leben «zur Hölle zu machen».

Die Klägerin bestritt weiter die Qualifikation der Nötigung im strafrechtlichen Sinne. Auch hier bestätigten die Bundesrichter die Interpretation ihrer Schwyzer Kollegen.

veröffentlicht: 12. Mai 2021 12:05
aktualisiert: 12. Mai 2021 12:05
Quelle: sda

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