Terrorismus

Junger Schweizer wegen Propaganda für IS und Al-Kaida angeklagt

17.04.2023, 12:17 Uhr
· Online seit 17.04.2023, 11:00 Uhr
Ein junger Schweizer soll Propaganda für die verbotenen Organisationen IS und Al-Kaida betrieben haben. Ebenso wird er beschuldigt, mehrere Personen für den IS angeworben zu haben. Die Bundesanwaltschaft hat gegen den 25-Jährigen Anklage eingereicht.

Quelle: Kenner sind überzeugt, dass die Moschee An’Nur mit der Radikalisierung in Winterthur zu tun hat / TeleZüri / 17.11.2015

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Der 25-jährige Beschuldigte wohnt im Kanton Zürich und wurde bereits rechtskräftig verurteilt wegen Verstössen gegen das Gesetz über das Verbot der Gruppierungen «Al-Kaida» und «Islamischer Staat» sowie verwandter Organisationen (Al-Kaida/IS-Gesetz). Das teilte die Bundesanwaltschaft am Montag mit.

Mehrere Monate in Untersuchungshaft

Der Mann ist laut Bundesanwaltschaft ein Rückkehrer aus dem vom IS kontrollierten Gebiet in Syrien. Ende Oktober 2019 wurde er festgenommen; bis Juli 2020 sass er in Untersuchungshaft. Im Fokus jener Operation standen insgesamt elf Beschuldigte. In drei Kantonen wurden elf Hausdurchsuchungen durchgeführt.

Im Einsatz waren damals rund 100 Beamte des Bundesamtes für Polizei (Fedpol) sowie der Kantonspolizeien Bern, Zürich und Schaffhausen. Sechs der Beschuldigten waren volljährig, die übrigen minderjährig. Deshalb waren an der Aktion auch die Jugendanwaltschaften von Winterthur und Bern beteiligt.

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Nun ist der Mann angeklagt wegen mehrfachen Verstosses gegen das Verbot von IS und Al-Kaida. Verantworten muss er sich zudem wegen Beschaffung und Zugänglichmachens von Gewaltdarstellungen und wegen Betruges. Und mit einem vorgetäuschten Unfall soll er zu Unrecht rund 15'000 Franken an Taggeldern der Unfallversicherung bezogen haben.

Gemäss Anklage gehörte der Beschuldigte zu einer Gruppierung von der IS-Ideologie zugeneigten Personen aus dem Grossraum Zürich. Innerhalb dieser Gruppierung habe er eine tragende Rolle gehabt, indem er «bestimmend» auf die anderen Personen eingewirkt habe, schrieb die Bundesanwaltschaft dazu.

IS-Propaganda vorgespielt

Sie wirft dem jungen Schweizer vor, mehrere Angehörige der Gruppierung in ihrer Befürwortung des IS gefestigt zu haben. Er soll überdies den Gemeinschaftssinn der Gruppierung gestärkt haben und bestrebt gewesen sein, Neumitglieder zu gewinnen und den Kreis der IS-Anhängerschaft zu vergrössern.

Um das Ziel zu erreichen, soll der junge Mann diesen Personen aus der Gruppierung den IS verherrlichende Propaganda gezeigt haben. Ebenso soll er dazu aufgefordert haben, IS-Propaganda abzuspielen und IS-Gedankengut zu verbreiten. Und er habe Lektüre-Empfehlungen gemacht und Hinweise zum Finden von Kanälen des IS gegeben.

Laut Anklage machte sich der Beschuldigte sein Ansehen als Rückkehrer aus dem IS-Gebiet in Syrien zunutze. Gestützt auf sein grosses Wissen über den IS und seine gute Vernetzung im In- und Ausland habe er den Personen das Gedankengut des IS näher gebracht und Gleichgesinnte zusammengebracht.

Verbotene Gewaltdarstellungen

Weiter wird dem Beschuldigten zur Last gelegt, über Soziale Medien Propaganda in Form von Bildern und Videos für IS und Al-Kaida verbreitet zu haben. Ziel war es, die beiden verbotenen Organisationen zu glorifizieren, ihre Stärke zu demonstrieren und ein Leben auf ihrem Herrschaftsgebiet als erstrebenswert darzustellen.

Die Bilder und Videos, die der Beschuldigte beschaffte und verbreitete, enthalten laut der Bundesanwaltschaft verbotene Darstellungen von Gewalt. Auch im Zusammenhang mit zwei Spendensammlungen zu Gunsten des IS hat er sich zu verantworten. Er soll eine «Koordinations- und Leistungsfunktion» innegehabt haben.

9000 Franken gesammelt

Konkret wird ihm vorgeworfen, insgesamt 9000 Franken für die Unterstützung von Angehörigen von getöteten IS-Kämpfern in der Türkei sowie für die Befreiung von gefangengenommenen IS-Kämpfern gesammelt zu haben. Das Geld soll er Mittelspersonen übergeben haben.

Zu den Strafanträgen für den 25-Jährigen äusserte sich die Bundesanwaltschaft in ihrer Mitteilung nicht. Diese werden wie in solchen Fällen üblich anlässlich der Hauptverhandlung vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona bekanntgegeben. Für den Angeklagten gelte die Unschuldsvermutung, schrieb die Bundesanwaltschaft.

(sda/osc)

veröffentlicht: 17. April 2023 11:00
aktualisiert: 17. April 2023 12:17
Quelle: Today-Zentralredaktion

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