Catcalling

Jungparteien fordern: Anmachsprüche sollen unter Busse gestellt werden

· Online seit 07.06.2022, 13:29 Uhr
In Spanien können übergriffige Anmachsprüche künftig gebüsst werden. Nun fordern auch in der Schweiz sämtliche Jungparteien eine solche Regelung – mit einer Ausnahme.
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«Nur ja heisst ja», diese Lösung gilt in Spanien neu nicht nur für sexuelle Handlungen, sondern auch für anzügliche sexuelle Bemerkungen. Für das sogenannte Catcalling können künftig Bussen verhängt werden, wenn eine Person nicht ausdrücklich ihre Erlaubnis zu solchen Sprüchen gibt. Laut dem Gesetz kann für Catcalling eine Busse, gemeinnützige Arbeit oder bis zu einem Monat Hausarrest verhängt werden.

Wie 20Minuten berichtet, werden diese Forderungen auch in der Schweiz laut. So fordert beispielsweise Jill Nussbaumer, die Vizepräsidentin der Jungliberalen, dass sexuelle Nachrede Konsequenzen haben müsse.

Der gleichen Meinung ist auch Julia Küng, Co-Präsidentin der Jungen Grünen. Allerdings äussert sie sich gegenüber «20Minuten» wenig zuversichtlich, dass eine entsprechende Forderung im Parlament Chancen hätte. So müsse in einem ersten Schritt erst einmal die «Nur Ja heisst Ja»-Lösung durchkommen.

Grenzen neu aushandeln

Rückenwind erhalten die Parteien von der Dachorganisation Sexuelle Gesundheit Schweiz. Gemäss der Organisation müsse man darüber diskutieren, wo die Grenzen seien. Ein neues Gesetz habe den Vorteil, dass diese Grenzen neu ausgehandelt werden müssen, von der Politik und der Gesellschaft, meint die Geschäftsführerin Barbara Berger.

Gegenwind von der JVSP

Klar gegen das Catcalling-Verbot ist die Junge SVP. Damit positioniert sie sich als einzige Jungpartei gegen die Forderung. Es brauche Zivilcourage und kein Verbot, lässt sich Präsident David Trachsel zitieren.

Auch SVP-Nationalrätin Barbara Steinemann hält wenig von einem entsprechenden Verbot. So seien frauenfeindliche Äusserungen und Sprüche jetzt schon strafbar, etwa unter dem Tatbestand der Beleidigung. Zudem stellt sie die Beweisbarkeit in Frage und kritisiert die Beweisbarkeit. Gerade wenn ein solcher Spruch mündlich falle, mache ein zusätzliches Verbot keinen Sinn.

(oeb)

veröffentlicht: 7. Juni 2022 13:29
aktualisiert: 7. Juni 2022 13:29
Quelle: Today-Zentralredaktion

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