Schweiz

Kanton Tessin verlängert Lockdown um eine Woche

03.04.2020, 19:19 Uhr
· Online seit 03.04.2020, 19:19 Uhr
Im Tessin bleiben die Baustellen und ein Grossteil der wirtschaftlichen Aktivitäten auch in der nächsten Woche geschlossen, oder höchstens auf Sparflamme. Auch das Einkaufsverbot für Ältere bleibt bestehen.
Gerhard Lob
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Den Entscheid kündigte der Tessiner Regierungspräsident Christian Vitta (FDP) am Freitag Abend in einer Medienkonferenz an. Am Vormittag hatte der Bundesrat bereits grünes Licht für eine Verlängerung dieser wirtschaftlichen Einschränkungen bis 13. April gegeben, die über die bundesrätlichen Massnahmen hinausgehen.

In Kraft bleibt auch das Einkaufsverbot für alle Personen, die älter als 65 Jahre sind, eine Massnahme, die teils scharf kritisiert wurde. «Nächste Woche werden wir schauen, ob es valable Alternativen gibt», ergänzte Vitta. Bisher wurden keine Bussen für die über 65-Jährigen ausgesprochen und dies soll auch im Falle von Verstössen weiterhin so sein.

Massnahmen scheinen zu wirken

Gemäss dem Tessiner Kantonsarzt Giorgio Merlani hat sich die sanitäre Situation im Tessin stabilisiert. «Die Massnahmen, die wir ergriffen haben, um das Übertragen des Virus zu stoppen, scheinen einen gewissen Effekt zu zeigen», so Merlani. Die Zunahme der Infektionen betrug in den letzten 24 Stunden 105; die Anzahl der Verstorbenen ist auf 155 gestiegen (+14). Ein Drittel dieser Personen verstarb in einem Alters- oder Pflegeheim (54).

Einmal mehr wurden Touristen und Zweitwohnungsbesitzer aus der Deutschschweiz eindringlich gebeten, für die Ostertage nicht in Tessin zu reisen. Im Kanton Uri sowie im Nordtessin wird die Polizei Sensibilisierungskampagnen machen. Der Zeitpunkt sei nicht geeignet, um in der Südschweiz Ferien zu machen. Hotels und Restaurants seien geschlossen, auch Airbnb-Vermieter dürften keine Gäste aufnehmen.

Der Chef des Krisenstabs, Polizeikommandant Matteo Cocchi, erwähnte im Rahmen der Medienkonferenz auch «unschöne Vorkommnisse» wie den Diebstahl von Atemschutzmasken oder den Verkauf von nicht-adäquatem sanitären Material zu überhöhten Preisen.

veröffentlicht: 3. April 2020 19:19
aktualisiert: 3. April 2020 19:19
Quelle: CH Media

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