Kosten im Homeoffice

Klarere Rahmenbedingungen für Homeoffice-Pflicht gefordert

· Online seit 24.01.2021, 19:57 Uhr
Seit einer Woche nun gilt in der Schweiz wieder die Homeoffice-Pflicht. Doch häufig hat man zuhause am Schreibtisch nicht dieselben Mittel wie am Arbeitsplatz. Für was muss man selbst aufkommen und wo ist der Arbeitgeber gefragt?
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Nicht jeder hat die Möglichkeit, seinen Beruf von zuhause gleich effizient auszuüben. Kosten dafür, dass die Arbeitsleistung erbracht werden kann, muss der Arbeitgeber weiterhin tragen – wie aus dem Büro gewohnt. Dass Arbeitnehmer beispielsweise Papier, Druckerpatronen oder Kosten für Porto selbst bezahlen müssen, ist laut «SRF» zum Beispiel nicht der Fall.

Arbeitnehmer bleiben auf Stromkosten sitzen

Wessen Strom-, Internet- oder Wasserkosten aufgrund der Arbeit im Homeoffice jetzt um einige Franken im Monat ansteigen, kann dies aber nicht auf die Firma abwälzen. Der Bund hat in der Covid-Verordnung festgehalten, dass Auslagenentschädigungen nicht vom Arbeitgeber übernommen werden müssen. Dies mit der Begründung, dass die Anordnung nur vorübergehend sei.

Wie «20 Minuten» berichtet, will der Kaufmännische Verband klarere Rahmenbedingungen damit klar ist, wer Mehrkosten im Homeoffice trägt. Auch die Gewerkschaft Syndicom findet es laut der Pendlerzeitung nicht akzeptabel, die Arbeitgeber von jeglicher Pflicht für Auslagen, die im Homeoffice zusätzlich aufkommen, zu befreien.

«Arbeitgeber müssen für Softwarelizenzen und fehlende Laptops aufkommen»

Gegenüber der Tageszeitung sagt Rechtsanwalt und Arbeitsrechtsspezialist Boris Etter, die Covid-Verordnung sehe zwar keine Auslagenentschädigung vor, doch werde dort festgehalten, dass Arbeitgeber beispielsweise für fehlende Laptops aufkommen müssen. Auch Büromaterial und Druckerpatronen müssten bezahlt werden. Das seien Kosten, die der Arbeitgeber auch im normalen Bürobetrieb zu tragen hätte.

(red.)

veröffentlicht: 24. Januar 2021 19:57
aktualisiert: 24. Januar 2021 19:57
Quelle: PilatusToday

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