Bundesgericht

Klimaerwärmung keine «unmittelbare Gefahr» – Klimaaktivisten blitzen ab

· Online seit 11.06.2021, 12:04 Uhr
Zwölf Klimaaktivist*innen, die im November 2018 in Lausanne eine Bankfiliale besetzt hatten und dafür wegen Hausfriedensbruch verurteilt wurden, haben nicht in einer Notstandssituation gehandelt. Das Bundesgericht weist ihre Beschwerde ab und bestätigt das Urteil des Kantonsgerichts des Kantons Waadt.
Anzeige

Die Betroffenen waren am 22. November 2018 in Lausanne in eine Bankfiliale eingedrungen, um gegen den Klimawandel zu demonstrieren. Der Aufforderung der Polizei zum Verlassen der Bank kamen einige Personen nach, die restlichen verharrten jedoch in der Bank und wurden schliesslich von der Polizei etwas mehr als eine Stunde nach Beginn der Aktion herausgetragen.

Die erste Instanz, das Polizeigericht des Bezirks Lausanne, hatte die zwölf Aktivistinnen und Aktivsten freigesprochen. Das Kantonsgericht hingegen sprach sie im September 2020 des Hausfriedensbruchs schuldig (PilatusToday berichtete). Sie wurden zu Geldstrafen auf Bewährung und Bussen verurteilt.

Gegen dieses Urteil legten die Betroffenen vor dem Bundesgericht Beschwerde ein. Diese wurde nun jedoch abgelehnt. Sie hatten argumentiert, sich bei der Aktion in einem «rechtfertigenden Notstand» (Artikel 17 Strafgesetzbuch, StGB) befunden zu haben, was das Kantonsgericht verneint hatte.

In einem Nebenpunkt wird Beschwerde gutgeheissen

Wie das Bundesgericht in seiner Begründung schreibt, ist das Erfordernis einer «unmittelbaren Gefahr» nicht erfüllt. Das höchste Schweizer Gericht betont jedoch auch: «Nicht zu prüfen oder in Frage zu stellen sind in diesem Zusammenhang die wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Klimaerwärmung.» Die Auslegung der Notstandsregelung ergebe, dass sich die «unmittelbare» Gefahr kurzfristig, «zumindest innerhalb von Stunden» nach Tat realisieren müsse. Beim Artikel 17 gehe es nicht um die Wahrung von höheren Interessen – nach der persönlichen Einschätzung eines Täters –, sondern um konkrete Situationen.

In einem Nebenpunkt heisst das Bundesgericht die Beschwerde der Aktivistinnen dennoch gut.  Sie wurden vom Kantonsgericht zusätzlich wegen Hinderung einer Amtshandlung verurteilt, weil sie der Aufforderung der Polizei zum Verlassen der Bank nicht nachgekommen waren. Diese Schuldsprüche seien aufzuheben.

Die Anwältinnen und Anwälte der Aktivisten hatten bereits nach der Urteilsverkündung des Kantonsgerichts gesagt, dass sie im Falle einer Niederlage bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gehen würden. Diese Möglichkeit steht ihnen nun noch offen.

(kra)

veröffentlicht: 11. Juni 2021 12:04
aktualisiert: 11. Juni 2021 12:04
Quelle: PilatusToday

Anzeige
Anzeige
redaktion@pilatustoday.ch