Lauber erinnert sich nicht an Treffen mit Infantino

27.04.2019, 14:27 Uhr
· Online seit 27.04.2019, 14:17 Uhr
Der Schweizer Bundesanwalt macht eine Gedächtnislücke geltend
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Bundesanwalt Michael Lauber will sich nicht an ein drittes Treffen mit Fifa-Chef Gianni Infantino erinnern. Es habe jedoch offensichtlich stattgefunden, sagte er in einem SRF-Interview. Auch im Fall eines Disziplinarverfahrens gegen ihn wolle er seine Wiederkandidatur als Bundesanwalt nicht zurückziehen.

«Nein, ich bin überzeugt, dass das eine Situation ist, die ich meistern muss und erklären kann, wie das passiert ist», sagte Lauber in der «Samstagsrundschau» von Radio SRF zur Frage, ob er seine Kandidatur für eine dritte Amtsperiode zurückziehen werde. Daran werde auch ein Disziplinarverfahren gegen ihn nichts ändern.

Dass er ein drittes Treffen mit Fifa-Chef Gianni Infantino verschwiegen haben soll, weist Lauber von sich. «Wir gehen davon aus - aufgrund von internen Papieren, die wir gesichtet haben, wie Agendaeinträge und SMS, dass es das gegeben hat», sagte Lauber. «Davon müssen wir ausgehen. Das haben wir auch der Oberaufsicht gesagt. Ich erinnere mich aber nicht an das Treffen», sagte Lauber. Als Erklärung fügte er an, dass er sich beispielsweise an das zweite Treffen nur erinnere, weil er damals mehrmals habe den Zug wechseln müssen und deshalb viel zu spät angekommen sei. Solche Treffen seien für ihn «courant normal».

«Nie verfahrensrelevant»

Es gehe auch immer um das Gleiche, die Datenaufbereitung, die Einordnung und die Bitte um Mitarbeit. Aber auch um die Frage, wie er institutionell zur Unterstützung eines Verfahrens beitragen könne. Solche Treffen seien auch nie verfahrensrelevant, wenn er dabei sei, sagte Lauber weiter. 

Lauber warf die Frage auf, was denn die Plausibilität oder die Motivation sei, wenn man ihm unterstelle, er lüge oder verschweige etwas. «Ich kann nur sagen, was ich weiss», sagte er weiter. «Ich lüge nicht. Das sind Behauptungen. Und die weise ich in aller Form zurück», sagte er weiter. Lauber verwies auch darauf, dass Infantino «in keiner Sekunde» Verfahrensbeteiligter oder Beschuldigter gewesen sei. 

Disziplinaruntersuchung in Prüfung

Die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) prüft derzeit, ob eine Disziplinaruntersuchung gegen Bundesanwalt Lauber eingeleitet werden soll. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, ob das dritte Treffen mit Infantino tatsächlich stattgefunden hat und warum Lauber dies verheimlicht oder nicht bekannt gegeben hat.

Die Aufsichtsbehörde hatte Lauber bereits gerügt, weil er Treffen wie jene mit Infantino nicht protokolliert hatte. Die Bundesanwaltschaft will dies künftig tun.

Quelle: sda

veröffentlicht: 27. April 2019 14:17
aktualisiert: 27. April 2019 14:27

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