Laubers fünf Monate Ferien ärgert Politiker
«Wir werden uns genau ansehen müssen, wie ein derart hohes Ferienguthaben zustande kommt», zitieren die Tamedia-Zeitungen (Donnerstagausgabe) ein bürgerliches Mitglied der Gerichtskommission. Das sei kein Leistungsausweis für einen Chef, wenn er seine Ferien nicht im Griff habe.
Ins gleiche Horn bläst auch FDP-Nationalrätin Christa Markwalder. Auf keinen Fall dürfe man Lauber den Abgang vergolden. Sie fordert, dass die Gerichtskommission Laubers Ferienanspruch genau prüft.
Ähnlich äussert sich die grüne Nationalrätin Sibel Arslan, die der Gerichtskommission angehört. Beim Abgang ein Ferienguthaben von fünf Monaten geltend zu machen, sei doch ziemlich frech gegenüber dem Steuerzahler, der Laubers Lohn bezahle.
Scharfe Kritik übt auch der Genfer SP-Ständerat Carlo Sommaruga. Ein Ferienüberschuss in diesem Ausmass sei schlicht unvorstellbar und unvereinbar mit dem Wortlaut der Verordnung. Ein Bundesanwalt verdient in der Regel rund 300'000 Franken im Jahr.
Laut Parlamentsverordnung hat der Bundesanwalt Anspruch auf sechs Wochen Ferien. Kann er diese nicht beziehen, muss er sie im Folgejahr abbauen. Die von Lauber eingeforderten fünf Monate Ferien entsprechen einem kumulierten Guthaben aus über drei Jahren.