Schutzmassnahmen

Maskenpflicht im ÖV: Muss ich auch an der Busstation eine Maske tragen?

06.07.2020, 07:19 Uhr
· Online seit 01.07.2020, 15:30 Uhr
Mit den Lockerungen der Massnahmen gegen das Coronavirus bewegen sich wieder mehr Menschen im öffentlichen Raum. Die Abstands- und Hygieneregeln und Schutzkonzepte bleiben zentral. Ab Montag musst du im öffentlichen Verkehr eine Maske tragen.

Quelle: Keystone-SDA

Anzeige

Ein erhebliches Ansteckungsrisiko besteht, wenn die Distanz von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Dies kann vor allem im öffentlichen Verkehr jederzeit der Fall sein, wie der Bundesrat schreibt. Angesichts des zunehmenden Reiseverkehrs und der seit Mitte Juni steigenden Fallzahlen verstärkt der Bundesrat die Schutzmassnahmen und beschliesst, in allen öffentlichen Verkehrsmitteln per Montag, 6.Juli eine Maskenpflicht einzuführen.

Wo überall gilt die Maskenpflicht?

Die Maskenpflicht gilt im gesamten öffentlichen Verkehr, also in Zügen, Trams und Bussen, aber auch in Seilbahnen oder auf Schiffen. Ausgenommen sind Skilifte und Sesselbahnen.

Muss ich auch auf dem Perron oder an der Bushaltestelle eine Maske tragen?

Ausserhalb der Fahrzeuge – also beispielsweise auf dem Perron oder an den Bus- und Schiffhaltestellen – gilt die bisherige Regelung der dringenden Maskentrage-Empfehlung, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Dies teilen die SBB am Freitag mit.

Gibt es für kleine Kinder und andere Personen Ausnahmen?

Kinder unter zwölf Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Zudem sind Personen, die aus besonderen Gründen, insbesondere medizinischen, keine Masken tragen können, ebenfalls ausgenommen. Aus Sicherheitsgründen keine Maske trägt das Fahrpersonal in den Führerständen, wie zudem die SBB mitteilen.

Muss ich auch eine Maske tragen, wenn der Zug oder Bus halb leer ist?

Die Maskenpflicht gilt unabhängig davon, wie viele Leute im öffentlichen Verkehr unterwegs sind. Man weiss nicht im Voraus, wie viele Personen zusteigen werden. Angesichts des Berufsverkehrs sowie des Freizeitverkehrs in der Ferienzeit ist grundsätzlich mit einem hohen Personenaufkommen zu rechnen.

Darf ich im öV weiterhin essen und trinken?

Essen und Trinken ist im öffentlichen Verkehr laut SBB nach wie vor erlaubt – während dieser Zeit könne die Maske entfernt werden.

Welche Masken werden empfohlen? Kann ich auch eine selbstgenähte brauchen?

Im öffentlichen Verkehr können Sie Hygienemasken (chirurgische Maske, OP-Maske) oder industriell gefertigte Textilmasken tragen. Für Hygienemasken und industriell gefertigte Textilmasken gibt es Normen und Standards (Der Bund empfiehlt Masken von hier oder hier). Textilmasken können Sie gemäss Angaben des Herstellers mehrmals waschen. Selbstgenähte Masken sind nicht empfohlen. Wichtig ist: Die Maske muss Mund und Nase bedecken, sonst ist sie wirkungslos.

So ziehst du die Maske korrekt an:

Quelle: CH Media Video Unit

Wenn ich keine Maske habe: Kann ich auch den Schal über Gesicht und Nase ziehen, oder sonst ein Tuch?

Nein, mit einem Schal oder Tuch wird die Maskenpflicht nicht erfüllt. Ein Schal schützt nicht ausreichend vor Ansteckung und hat auch nur eine beschränkte Fremdschutzwirkung.

Wer bezahlt die Masken?

Grundsätzlich sind die Pendlerinnen und Pendler selbst dafür verantwortlich, Masken zu organisieren. Weil die Masken ins Geld gehen, fordert die Gewerkschaft Unia jedoch in einer Mitteilung, dass Bund und Kantone die Schutzmasken für die Pendlerinnen und Pendler gratis abgeben.

Wie entsorge ich eine gebrauchte Maske korrekt?

Wenn Sie die Maske abziehen, fassen Sie möglichst nur die Schlaufen hinter den Ohren an und entfernen Sie die Maske so von Mund und Nase. Werfen Sie sie direkt in den Abfall. Fassen Sie Masken, die Sie irgendwo finden, nicht mit blossen Händen an. Waschen oder desinfizieren Sie sich die Hände, bevor und nachdem Sie gebrauchte Masken berührt haben.

Wo kann ich meine Maske verstauen, wenn ich aus einem öffentlichen Verkehrsmittel aussteige und sie später wiederverwenden möchte?

Einwegmasken sollten nicht wiederverwendet werden. Textilmasken sollten in einer Papiertüte oder einem Umschlag aufbewahrt werden. Es ist darauf zu achten, dass die Innenseite nicht mit der Aussenseite und die Maske nicht mit den Kleidern oder anderen Gegenständen in Berührung kommt.

Kann man Textilmasken zweimal hintereinander brauchen?

Ja, dabei sollte eine Textilmaske maximal für einen Tag, z. B. morgens und abends im Pendelverkehr getragen und danach gewaschen werden.

Wer kontrolliert, ob die Fahrgäste eine Maske tragen?

Die Kontrolle und der Vollzug erfolgen durch das Zugpersonal und die Bahnpolizei bzw. Sicherheitsdienste.

Und wenn ich mich weigere, eine Maske zu tragen?

Wer sich weigert, eine Maske zu tragen, muss das Verkehrsmittel an der nächsten Station verlassen. Widersetzt sich eine Person den Aufforderungen der Sicherheitsleute und verlässt das Fahrzeug nicht, kann sie wegen Ungehorsam eine Busse bekommen.

Quelle: Keystone-SDA

Warum gibt es nicht überall im öffentlichen Raum eine Maskenpflicht?

In öffentlichen Verkehrsmitteln sind viele Menschen über längere Zeit nahe beieinander, was das Risiko einer Ausbreitung erhöht. Zudem lassen sich die Kontaktdaten der anwesenden Personen nicht erfassen, was ein Contact Tracing verunmöglicht, wenn eine Person an COVID-19 erkrankt.

Über lange Zeit hielt das BAG an der Aussage fest, dass Masken gesunde Menschen im öffentlichen Raum nicht schützen. Warum werden sie jetzt trotzdem obligatorisch?

Wer eine Maske trägt, schützt die anderen. Wer infiziert ist, kann bereits zwei Tage vor Auftreten der Symptome ansteckend sein, ohne es zu wissen. Wenn auf engem Raum alle eine Maske tragen, wird jede Person von den anderen geschützt. Auch wenn damit kein hundertprozentiger Schutz gewährleistet ist, verlangsamt sich so die Ausbreitung des Virus.

veröffentlicht: 1. Juli 2020 15:30
aktualisiert: 6. Juli 2020 07:19
Quelle: PilatusToday

Anzeige
Anzeige
redaktion@pilatustoday.ch