Grenchen

Nach Flugzeugabsturz: Bundesanwaltschaft nimmt Ermittlungen auf

14.03.2024, 18:58 Uhr
· Online seit 14.03.2024, 07:46 Uhr
Seit kurzem ist die Ursache des tödlichen Flugzeugabsturzes nahe des Grenchner Flughafens geklärt. Ein Fallschirmspringer kollidierte mit dem Höhenleitwerk, daraufhin verunglückte das Flugzeug. Die Frage bleibt: Wer trägt die Schuld? Nun ermittelt die Bundesanwaltschaft.
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Mitte Februar stürzte ein Kleinflugzeug nahe des Flughafens Grenchen ab. Elf Insassen konnten das Flugzeug mit ihren Fallschirmen verlassen. Eine Person, der Pilot, kam ums Leben. Seit dem 12. März ist klar: Einer der Fallschirmspringer kollidierte mit dem Höhenleitwerk, das daraufhin abgerissen wurde. Dies teilte die Schweizerische Unfalluntersuchungsstelle SUST mit.

Reservefallschirm wurde ungewollt geöffnet

Die SUST schreibt in ihrem Vorbericht, dass ein Reservefallschirm ungewollt zum Flugzeugabsturz geführt habe. Wer Schuld daran hat, ist Sache der Bundesanwaltschaft. Diese hat nun Ermittlungen zum Fall aufgenommen, wie das «Regionaljournal Aargau/Solothurn» von Radio SRF berichtet. Die Behörde ist für Straftaten in Flugzeugen verantwortlich.

«Störung des öffentlichen Verkehrs» und «fahrlässige Tötung»

Im Fall Grenchen läuft nun ein Verfahren wegen «Störung des öffentlichen Verkehrs». Im Gesetzt steht nämlich: «Wer den Verkehr in der Luft hindert, stört oder gefährdet und dadurch Leib und Leben in Gefahr bringt, wird bestraft.»

Zudem ermittelt die Bundesanwaltschaft auch wegen «fahrlässiger Tötung», wie das SRF weiss. Das Verfahren richtet sich gegen eine einzige Person. Es ist zu vermuten, dass es sich dabei um den Fallschirmspringer handelt, der ein Problem mit seinem Reservefallschirm hatte. Es gilt die Unschuldsvermutung.

(ckp)

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veröffentlicht: 14. März 2024 07:46
aktualisiert: 14. März 2024 18:58
Quelle: 32Today

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