Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine prägte die Debatte um die Sanktionen. Zum jetzigen Zeitpunkt kann die Schweiz lediglich Sanktionen der Uno, der EU oder der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) übernehmen. Gestützt auf das Embargogesetz werden diese durchgesetzt.
Sanktionen auf Personen und Unternehmen ausweiten
Eigenständige Sanktionen könnten sich gemäss dem Beschluss des Nationalrats gegen Personen und Unternehmen richten. Die Verletzung von Menschenrechten oder andere schwere Verstösse gegen internationales Recht sollen Gründe für selbstbestimmte Sanktionen sein.
Der Entwurf des Bundesrats sah ursprünglich vor, übernommene Sanktionen auf weitere nicht erfasste Staaten ausweiten zu können, wenn das Interesse des Landes dies erfordere. Dieses Vorhaben fand im Nationalrat deutliche Unterstützung.
Parmelin übte Kritik aus
Ebenfalls unterstützt wurde die Ausweitung auf Personen und Unternehmen, was vom Ständerat im Juni 2021 beschlossen wurde. Dagegen wehrte sich Wirtschaftsminister Guy Parmelin in der Nationalratsdebatte nicht, gegen die Ermöglichung eigenständiger Sanktionen jedoch schon.
Diese wäre eine grundsätzliche Abkehr von der bisherigen Politik, sagte er. Es sei zudem unklar, welche Kriterien für die Verhängung von Strafmassnahmen angewandt werden sollten. Nicht zuletzt drohten lange Rechtsstreitigkeiten.
Wird der Ständerat zustimmen?
Der Ständerat hatte eigenständige Sanktionen bei der ersten Beratung des Geschäfts abgelehnt. In der Zwischenzeit haben sich durch den Ukraine-Krieg die Vorzechen allerdings grundsätzlich geändert. Die kleine Kammer muss sich nun nochmals mit der Sache befassen.
(sda/hap)