Bundesgericht

Nidwaldner Wirtschaftsfall geht zurück ans Obergericht

· Online seit 14.04.2021, 12:22 Uhr
Das Obergericht des Kantons Nidwalden muss sich erneut mit der Verurteilung von zwei unterdessen über 60-jährigen Luzernern beschäftigen. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Die Männer hatten als Organe von Firmen Verrechnungen fingiert und sich oder die Firmen bereichert.
Anzeige

Das Bundesgericht hat in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil die Beschwerde der Staatsanwaltschaft des Kantons Nidwalden gutgeheissen. Es hat die Freisprüche für gewisse Taten aufgehoben und den Fall an die kantonale Vorinstanz zurückgewiesen.

Diese hatte den Haupttäter im Juli 2019 zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt. Es befand ihn der Misswirtschaft, der Urkundenfälschung, der Erschleichung einer falschen Beurkundung, der Gläubigerschädigung, der ungetreuen Geschäftsbesorgung und weiterer Delikte für schuldig - alle Taten waren dem Mann in mehrfacher Ausführung vorgeworfen worden.

Wertlose Markennamen verkauft

Das Obergericht verurteilte den Mann zudem wegen Betrugs und falscher Anschuldigung. So täuschte er beispielsweise vor, das Aktienkapital eines unter seinem Einfluss stehenden, zahlungsunfähigen Unternehmens sei erhöht worden. Im Hintergrund fand jedoch keinerlei Zuschuss zusätzlicher Mittel statt.

Vielmehr wurde vorgespielt, eine ebenfalls unter dem Einfluss des Verurteilten stehende Firma, habe Markenrechte an das erste Unternehmen verkauft. Dies «bezahlte» das Unternehmen mit Aktien im mutmasslichen Wert der Rechte. Die Krux daran war, dass diese Marken nicht aktivierbar waren, da sie gar keinen Wert hatten.

Den Mittäter verurteilte das Obergericht zu einer Freiheitsstrafe von 39 Monaten. Die Strafen wären höher ausgefallen, wenn das Beschleunigungsgebot in diesem Fall nicht verletzt worden wäre. Das Verfahren dauerte 14 Jahre, was vom Obergericht bei der Strafzumessung berücksichtigt wurde.

Neben der Staatsanwaltschaft sind auch die beiden Verurteilten mit Beschwerden ans Bundesgericht gelangt. Ihre Rügen wurden im Wesentlichen jedoch abgewiesen. Lediglich bei der Kostenverteilung hat das Bundesgericht einem der Männer teilweise Recht gegeben.

veröffentlicht: 14. April 2021 12:22
aktualisiert: 14. April 2021 12:22
Quelle: sda

Anzeige
Anzeige
redaktion@pilatustoday.ch