Neue Gesetze

Ob Velo oder Auto – diese Verkehrsregeln solltest du kennen

03.03.2024, 10:17 Uhr
· Online seit 01.03.2024, 15:11 Uhr
Im Frühling treten die neuen Verkehrsregeln in Kraft. Wir haben für dich die Antworten, warum du trotz Führerschein früher oder später gebüsst werden könntest oder worauf du beim E-Bike achten musst.
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Kreditkarte statt blaues Papier

Falls du noch zu denjenigen gehörst, die den Führerausweis auf dem legendären blauen Papier haben, musst du jetzt stark sein: Ab dem 31. Oktober 2024 verliert dieser nämlich seine Gültigkeit.

Der Touring Club Schweiz (TCS) empfiehlt deswegen, den blauen Papierausweis schnellstmöglich gegen einen Führerausweis in Kreditkartenform auszutauschen. Ab dem 1. November 2024 darf die Polizei dich offiziell büssen, wenn du dann noch keinen Führerschein im neuen Format hast.

Adieu doppelter Sehtest

Für die Frischlinge, die neu eine Fahrprüfung absolvieren, gibt es eine gute Nachricht. Falls ihr bereits einen anderen gültigen Fahrausweis habt, beispielsweise wegen einer Motorradprüfung, müsst ihr ab dem 1. März 2024 für die Autoprüfung nicht nochmals einen Sehtest machen.

Medizinische Untersuchung

Ab 1. März 2024 müssen ausserdem Menschen erst ab 75 Jahren oder älter eine medizinische Untersuchung machen lassen, um den Führerausweis zu erhalten. Zuvor wurde das bereits von Personen ab 65 Jahren gefordert. Zusätzlich gilt aber ab 1. März 2024 die Pflicht, dass bei der praktischen Prüfung für die Führerausweiskategorien A und B mindestens 45 Minuten im Verkehr zu fahren ist.

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Verschärfte Sicherheitsstandards 

Ab 1. April 2024 gelten für Autos verschärfte Sicherheitsstandards. Neue Fahrerassistenzsysteme und Unfalldatenschreiber, die den europäischen Zulassungsstandards entsprechen, gehören somit zur Pflichtausstattung von Neufahrzeugen.

Neben den neuen Betriebssystemen werden auch verbesserte Karosserieelemente obligatorisch. Diese sollen bei einem Unfall für einen weniger harten Aufprall sorgen, so werden Velofahrende, Fussgängerinnen und Fussgänger sowie Fahrzeuginsassen besser geschützt.

Tempomesser für E-Bikes

Neu in den Verkehr gesetzte schnelle E-Bikes müssen ab dem 1. April 2024 mit einem Tacho ausgestattet sein. Für bereits in Verkehr gesetzte, schnelle E-Bikes gilt derweil eine Schonfrist bis zum 1. April 2027. Danach darf die Polizei Fahrerinnen und Fahrer ohne Geschwindigkeitsmesser mit einer Busse von 20 Franken bestrafen.

(red.)

veröffentlicht: 1. März 2024 15:11
aktualisiert: 3. März 2024 10:17
Quelle: ArgoviaToday

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