Markenrecht

Paraplegiker-Stiftung geht gegen das neue Logo der Post vor

25.08.2023, 13:17 Uhr
· Online seit 25.08.2023, 13:16 Uhr
Die Schweizer Paraplegiker-Stiftung hat ein Widerspruchsverfahren gegen das neue Logo der Post eingeleitet. Die Stiftung monierte eine Verwechslungsgefahr mit ihrem eigenen Logo.
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Links ein Kreuz, rechts ein grosses P: So lässt sich das Logo der Schweizer Paraplegiker-Stiftung (SPS) wie auch das neue Logo der Post beschreiben. Farblich und stilistisch gibt es aber Unterschiede. So ist etwa das SPS-Logo blau auf weissem Grund gehalten, während beim Post-Logo das Kreuz rot, der Buchstabe P Schwarz und der Grund gelb gehalten wurde.

Weil insbesondere in der schwarzweissen Anwendung die Verwechslungsgefahr sehr gross sei, gehe sie nun juristisch gegen das neue Post-Logo vor, teilte die SPS auf Anfrage von Keystone-SDA mit. Sie bestätigte damit einen entsprechenden Bericht der der «Aargauer Zeitung» vom Freitag.

Post bestreitet Verwechslungsgefahr der Logos

Die Verwechslungsgefahr «kann negativ für unser Image und unsere Positionierung als Nonprofit-Unternehmen und das Leistungsnetz für Menschen mit Querschnittlähmung sein», schrieb die SPS zur Begründung weiter.

Die Post verwies auf Anfrage von Keystone-SDA darauf, dass ihr eine gewisse Ähnlichkeit zum Logo der SPS bewusst sei. Es bestehe aber keine Verwechslungsgefahr, weil die beiden Unternehmen in anderen Bereichen angesiedelt seien.

Der Einzelbuchstabe «P» und ein stilisiertes Schweizerkreuz stünden allen Unternehmen offen und könnten von der SPS nicht monopolisiert werden. Sie seien auch gänzlich anders gestaltet.

Entscheid über Verfahren steht noch aus

Die Post trete bereits seit Jahren mit einem schwarzen «P» und mit einem roten Kreuz vor gelbem Hintergrund auf. bisher habe es keinerlei Probleme mit der SPS gegeben. Deshalb sei es für die Post schwer verständlich, weshalb sich die SPS an diesem Auftritt störe. Die Vergangenheit habe bereits gezeigt, dass die Logos sehr gut nebeneinander existieren könnten.

Die Post will laut eigenen Angaben in einem Gespräch erfahren, um was es der SPS genau geht. Finanzielle Forderungen seien bisher keine bekannt.

Für den Entscheid des Widerspruchsverfahren ist laut SPS das Eidgenössische Institut für geistiges Eigentum (IGE) zuständig. Der Entscheid könnte demnach aber noch angefochten werden.

veröffentlicht: 25. August 2023 13:16
aktualisiert: 25. August 2023 13:17
Quelle: sda

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