Auf «wichtigen Strassen»

Parlament will weniger Tempo 30

06.03.2024, 12:17 Uhr
· Online seit 06.03.2024, 09:29 Uhr
Jeder Strasse ihre Funktion und ihre Geschwindigkeitsbegrenzung: Das Parlament verlangt eine Anpassung des Strassenverkehrsgesetzes, die es erschweren soll, auf wichtigen Strassen innerorts Tempo 30 einzuführen. Der Städteverband reagiert mit Unverständnis.
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Mit 25 zu 15 Stimmen und mit 3 Enthaltungen überwies der Ständerat am Mittwoch eine Motion des Luzerner FDP-Nationalrats Peter Schilliger. Sie fordert, die «Hierarchie des Strassennetzes» und die Funktionen der Strassen innerorts und ausserorts zu respektieren. Das betrifft auch Tempobeschränkungen.

Probleme für KMU in Ortszentren

Die verlangten neuen Bestimmungen im Strassenverkehrsgesetz sollen die Funktionen der verschiedenen Strassen unterscheiden und auch die entsprechenden Geschwindigkeitsbegrenzungen. Schilliger nennt dabei Tempo 50 auf verkehrsorientierten Strassen innerorts und die Möglichkeit für Tempo 30 auf Siedlungsstrassen.

Grundsätzlich seien Temporegelungen Sache des Bundes, sagte Thierry Burkart (FDP/AG) namens der Verkehrskommission (KVF-S). In Ausnahmefällen könnten Gemeinden aber Regelungen erlassen, etwa bei Schulhäusern oder zum Schutz vor Lärm. Auf wichtigen Achsen werde es laut Motion schwieriger, Tempo 30 einzuführen, sagte Burkart.

Praktisch flächendeckend Tempo 30 auf wichtigen Achsen könne zu mehr Verkehr in Wohnquartieren führen, gab Andrea Gmür-Schönenberger (Mitte/LU) zu bedenken. Fabio Regazzi (Mitte/TI) verwies auf Probleme für Unternehmen und Blaulicht-Organisationen. Lieferzeiten würden verlängert und Betriebe würden aus Innenstädten verdrängt.

Weniger Unfälle bei Tempo 30

Es sei keine chaotische Entwicklung, wenn auf einem Strassenstück das Tempolimit von 50 auf 30 Kilometer pro Stunde reduziert werde, entgegnete Baptiste Hurni (SP/NE) namens der Minderheit. Es gebe keinen Handlungsbedarf, die heutige Gesetzgebung sei klar.

Und es gehe um öffentliche Sicherheit: Zahlen zeigten, dass es in Tempo 30-Zonen weniger Unfälle und weniger Schwerverletzte gebe. Mathias Zopfi (Grüne/GL) plädierte für Pragmatismus und gegen eine zentralistische Regelung durch den Bund.

Der Bundesrat ist gegen die Motion. Was sie verlange, sei aktuell auf Verordnungsstufe geregelt und müsste nun ins Gesetz geschrieben werden, sagte Verkehrsminister Albert Rösti. Solle auf wichtigen Strassen Tempo 30 eingeführt werden, könne dies heute nur gestützt auf ein Gutachten geschehen. Die Motion bringe keine Änderung.

Auf siedlungsorientierten Strassen - auf Nebenstrassen und in Wohnquartieren - vereinfachte der Bundesrat per Anfang 2023 die Einführung von Tempo 30. Dafür ist seither kein Gutachten mehr nötig.

Unverständnis beim Städteverband

Verkehrsorientierte Strassen sind nach Angaben des Bundes jene Verkehrsachsen, die in erster Linie auf die Anforderungen des Motorfahrzeugverkehrs ausgerichtet und für eine effiziente Verkehrsabwicklung bestimmt sind. Sie sollen sichere, leistungsfähige und wirtschaftliche Transporte ermöglichen.

Der Städteverband äusserte in einer Mitteilung sein Unverständnis über den Ratsentscheid. Dieser gefährde die Sicherheit von Kindern sowie Seniorinnen und Senioren. Es sei unverständlich, weshalb in diesem Fall die Gemeindeautonomie beschnitten werden solle.

Die Funktionalität des Strassennetzes werde mit der Einführung von Tempo 30 nicht geschwächt. Untersuchungen hätten gezeigt, dass es auf Quartierstrassen keinen Ausweichverkehr gebe. Und sei das doch einmal der Fall, könnten die Gemeinden mit baulichen Massnahmen oder Einbahnstrassen Gegensteuer geben.

(sda/red.)

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veröffentlicht: 6. März 2024 09:29
aktualisiert: 6. März 2024 12:17
Quelle: FM1Today

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