Pierre Maudet ist in zweiter Instanz freigesprochen
Das erstinstanzliche Genfer Polizeigericht hatte den ehemaligen FDP-Politiker im Februar letzten Jahres wegen Vorteilsannahme im Zusammenhang mit der Reise zu einer bedingten Geldstrafe von 300 Tagessätzen zu 400 Franken verurteilt. Diese Reise, deren Kosten auf 50'000 Franken geschätzt werden, wurde vollständig von der Königsfamilie von Abu Dhabi bezahlt und zwei Genfer Geschäftsleuten organisiert.
Das Polizeigericht urteilte, dass der Politiker sich zwar nicht direkt habe bestechen lassen, aber das Risiko in Kauf genommen habe, bei der Ausübung seines Amtes beeinflusst zu werden, indem er die Einladung für die Reise annahm. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hat noch die Möglichkeit, das neue Urteil in der Berufung beim Bundesgericht anzufechten.
Die Affäre und der Prozess hatten der steilen politischen Karriere des früheren FDP-Hoffnungsträgers und Bundesratskandidaten ein jähes Ende gesetzt. Der mittlerweile 43-jährige Maudet scheiterte im vergangenen März bei der Ersatzwahl in den Staatsrat. Nach seinem Ausschluss aus der FDP hatte er als Unabhängiger für seine eigene Nachfolge kandidiert. Zuvor war er von seinen Amtskollegen in der Kantonsregierung schrittweise entmachtet worden und schliesslich von seinem Amt zurückgetreten.