Am Freitag hat der Bundesrat die Botschaft zur Volksinitiative «Maximal 10% des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)» und zum indirekten Gegenvorschlag zuhanden des Parlaments verabschiedet. Die von der SP lancierte Initiative lehnt der Bundesrat ab.
Er will stattdessen mit Änderungen im Krankenversicherungsgesetz die Prämienlast reduzieren. Konkret will er neu gesetzlich verankern, dass der Beitrag jedes Kantons an die Prämienverbilligung mindestens einem Prozentsatz der obligatorischen Krankenversicherung (OKP) entsprechen soll.
Dieser Anteil hängt laut dem Bundesrat davon ab, wie stark die Prämien die Versicherten mit unteren Einkommen dieses Kantons nach der Verbilligung belasten. Gemäss der Botschaft muss ein Kanton maximal 7,5 Prozent der OKP-Bruttokosten der Versicherten, die ihren Wohnort im Kanton haben, für die Prämienverbilligung aufwenden.
Damit lehnt sich die neue Regelung an den Bundesbeitrag für die Prämienverbilligung an, der ebenfalls bei 7,5 Prozent der Bruttokosten der OKP liegt.