Urteil bestätigt
Schaffhauser Kettensägen-Angreifer bleibt in Verwahrung
26.05.2020, 19:21 Uhr
· Online seit 26.05.2020, 16:45 Uhr
Anzeige
Das Obergericht folgte damit den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Da der 54-jährige Schweizer aufgrund seiner Krankheit als vollständig schuldunfähig gilt, sprach das Gericht keine eigentliche Strafe aus.
Der Verteidiger des Beschuldigten machte eine Putativnotwehr geltend. Sein Mandant habe tatsächlich geglaubt, dass von den Versicherungsangestellten böse Geistkräfte ausgingen, die ihn töten wollten.
Der Verteidiger forderte deshalb, dass der Mann aus der vorzeitig angetretenen stationären Massnahme entlassen wird und eine Genugtuung von 207'000 Franken erhält.
Quelle: PilatusToday
Punkte sammeln & gewinnen
Aktuelle Wettbewerbe & Prämien