Zivilcourage

So hilfst du Personen in Not – ohne dich selbst in Gefahr zu bringen

· Online seit 17.07.2023, 07:21 Uhr
Zivilcourage ist gefragt, wenn jemand in Not ist. Doch was heisst das genau und wie gehst du bei einem Vorfall oder einem Verdacht richtig vor? Ein ähnlicher aktueller Fall bringt die Diskussion ins Rollen.
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Am Obergericht Zürich läuft ein Prozess gegen ein Ehepaar aus Südosteuropa, das laut Anklage ein ausländisches Kindermädchen im Kanton Zürich ausgenützt und ausgebeutet hat. Bei einem schweren Streit habe das Kindermädchen um sein Leben gefürchtet, flüchtete aus der Wohnung und klingelte bei einem Nachbar, der die Polizei alarmierte.

Hat der Nachbar in dieser Situation richtig reagiert? Wie geht man richtig vor, wenn sich in der Nachbarschaft Schlimmes zuträgt? Oder wenn man den Verdacht schöpft, dass einem Mitmenschen etwas angetan wird?

Hilfsbereit sein ist Pflicht

«Wie man sich bei der Beobachtung von Notfällen verhalten soll, kann nicht pauschal beantwortet werden», sagt Fabian Ilg, Geschäftsleiter der Schweizerischen Kriminalprävention. Es gelte aber der Grundsatz, dass man sich nicht selbst in Gefahr bringen solle. «Im Akutfall sollte man immer die Polizei via 117 alarmieren», so Ilg.

Ein weiteres Prinzip gelte, wenn man von einer Person in einer Notlage angesprochen werde. «Hilfsbereitschaft ist eine Bürger:innen-Pflicht», sagt der Geschäftsleiter. Wie genau, sei je nach Sachlage unterschiedlich. Wie es der Nachbar im Fall des Kindermädchens tat, könne die Person beispielsweise an die Polizei verweisen. Alternativ könne man ihr auch eine Opferberatungsstelle empfehlen.

Hinweise und Verdacht immer melden

Manchmal braucht es keine direkte Kontaktaufnahme von einem potenziellen Opfer. Vor allem in dicht besiedelten Wohngebieten bekommt man ab und an Wind von den Streitigkeiten in der Nachbarschaft. «Wenn es Hinweise aus der Nachbarschaft betrifft, zum Beispiel vermutete Fälle von häuslicher Gewalt, kann man auch Hinweise auf Hilfsangebote in den Briefkasten legen», rät Fabian Ilg von der Schweizerischen Kriminalprävention.

Es gebe auch immer wieder Fälle, in denen Erwachsene im öffentlichen Raum beobachtet würden, wie sie Kinder «seltsam» ansprächen. «Wenn also noch kein deutlicher Hinweis auf ein Delikt vorliegt, lohnt es sich dennoch, die Polizei zu informieren», sagt Ilg.

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veröffentlicht: 17. Juli 2023 07:21
aktualisiert: 17. Juli 2023 07:21
Quelle: ZüriToday

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