Altersvorsorge

Ständerat will für mehr Frauen das höhere Rentenalter ausgleichen

· Online seit 14.09.2021, 13:27 Uhr
Der Ständerat ist gegenüber Frauen, die nach Inkrafttreten der AHV-Reform zuerst in Pension gehen und vom höheren Rentenalter 65 am stärksten betroffen sind, grosszügiger als der Nationalrat. Er will für mehr Übergangsjahrgänge Rentenzuschläge leisten.
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Die Frage, wie Frauen der sogenannten Übergangsjahrgänge das um ein Jahr höhere Rentenalter abgegolten werden soll, stand im Mittelpunkt der Ständeratsdebatte zur AHV-Reform am Dienstag. Mit 27 zu 15 Stimmen entschied sich die kleine Kammer für den Vorschlag der Mehrheit der Sozialkommission (SGK-S).

Dieses Modell berücksichtigt wie der Bundesrat neun Jahrgänge. Es liege von den Kosten her gesehen in der Nähe des Antrages des Bundesrats, betonte Sprecher Erich Ettlin (Mitte/OW). Für Frauen, die ihre Lebensplanung wegen der AHV-Reform anpassen müssten, sei der Zuschlag gerechtfertigt, sagte Peter Hegglin (Mitte/ZG).

Die Frauen ab 50 mit kleinen Einkommen müssten für die AHV-Stabilisierung aufkommen, kritisierte Maya Graf (Grüne/BL). Für tiefe Renten mache der Zuschlag viel aus, sagte Pirmin Bischof (Mitte/SO). Demgegenüber bewirke die vom Nationalrat beschlossene geringere prozentuale Kürzung der vorbezogenen Renten bei hohen Renten mehr.

Höhere Zuschläge

Mit dem nun beschlossenen, sozial abgestuften Rentenzuschlag ist der Ständerat gegenüber den Übergangsjahrgängen grosszügiger als der Nationalrat, der nur für sechs Jahrgänge ein Übergangsregime will. Gemäss Ständerat werden Zuschläge zu Beginn und am Ende der Ausgleichsphase reduziert ausbezahlt; vier der neun Jahrgänge erhalten sie zu 100 Prozent.

Den höchsten Zuschlag von 240 Franken soll es bei Einkommen von bis zu 57'360 Franken geben. 170 Franken wären es bei bis zu 71'700 Franken und 100 Franken bei über 71'700 Franken. Ausbezahlt würde der Zuschlag auch bei einem Vorbezug der Rente.

Die eigentliche Rente würde für die Frauen-Übergangsjahrgänge bei einem Vorbezug allerdings gleich stark gekürzt wie bei den anderen Versicherten. Der Zuschlag soll zudem nicht der Plafonierung der Rente unterliegen. Der Nationalrat hingegen will - Zuschläge eingerechnet - höchstens die reguläre Maximalrente auszahlen.

Minderheit für sieben Jahrgänge

Eine Minderheit um Damian Müller (FDP/LU) beantragte, lediglich sieben statt neun Jahrgänge zu berücksichtigen, und sie wollte diesen Frauen geringere Zuschüsse an die Rente leisten - wenn diese nicht vorzeitig bezogen wird. Mit dem Modell der Mehrheit werde der Vorbezug der Rente mit Zuschlägen vergoldet, kritisierte Müller.

Mit Frauen, die ihre Rente vorbeziehen, wollte die Minderheit gleich verfahren wie der Nationalrat, nämlich im Sinn einer Privilegierung die Renten weniger stark kürzen und den Vorbezug ab 62 Jahren ermöglichen. Der Nationalrat will nur sechs Übergangsjahrgänge berücksichtigen, Müllers Minderheit deren sieben.

Welche Jahrgänge betroffen sind, hängt vom Inkrafttreten der Vorlage ab. War zunächst von 2022 die Rede, ist es laut SGK-Sprecher Ettlin «sportlich, aber theoretisch möglich», die Bestimmungen Anfang 2023 in Kraft zu setzen. Möglicherweise sei es auch erst 2024 so weit. Auch ein Referendum steht im Raum.

Einigung bei Freibetrag und Mehrwertsteuer

Beim Einkommen, für das Menschen im AHV-Alter keine AHV-Beiträge mehr zahlen müssen, haben sich die Räte geeinigt. Er bleibt beim Anderthalbfachen der Mindestrente, derzeit 16'800 Franken. Zusätzlich erhalten Erwerbstätige das Recht, auf die Ausnahme von der AHV-Pflicht zu verzichten, um ihre Rente aufzubessern.

Bereinigt hat der Ständerat auch die Differenz bei der Erhöhung Mehrwertsteuer zugunsten der AHV. Der Normalsatz wird damit um 0,4 Prozentpunkte erhöht, die reduzierten Sätze um 0,1 Prozentpunkte und die Verfassung entsprechend angepasst. Der Bundesrat hatte für den Normalsatz eine Erhöhung um 0,7 Prozentpunkte beantragt.

Diskussion um Beitrag der SNB

Umstritten ist noch, ob die Schweizerische Nationalbank (SNB) Gewinne aus Negativzinsen dem AHV-Ausgleichsfonds zukommen lassen muss. Der Nationalrat ergänzte die Reformvorlage entsprechend. Der Ständerat lehnte es nun aber mit 27 zu 14 Stimmen ab, auf diese Ergänzung einzutreten.

Die Mehrheit stellte die Unabhängigkeit der SNB infrage, sollten deren Gewinne für bestimmte Zwecke vorgesehen werden. «Negativzinsen sind sehr volatil», sagte Sprecher Ettlin zudem. Mit ihnen in der Zukunft zu rechnen, sei nicht ratsam. Benedikt Würth (Mitte/SG) warnte vor einer Erwartungshaltung der Politik gegenüber der SNB, sollten deren Erträge für bestimmte Zwecke eingesetzt werden.

Negativzinsen träfen alle, hielt Hannes Germann (SVP/SH) namens der Minderheit dagegen. Diese «enteigneten Volksvermögen» flössen dank Gewinnverteilung an Bund und Kantone, könnten aber stattdessen an die AHV gehen. Das tangiere die Unabhängigkeit der SNB nicht. Paul Rechsteiner (SP/SG) fügte an, dass gerade der Einbezug der SNB die Vorlage beim Volk mehrheitsfähig machen könnte.

veröffentlicht: 14. September 2021 13:27
aktualisiert: 14. September 2021 13:27
Quelle: sda

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