Untersuchung von Schlittelunfall zu Unrecht eingestellt
Das Bundesgericht hat in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil festgehalten, dass nach wie vor verschiedene Punkte unklar seien und die Untersuchung deshalb nicht eingestellt werden könne. So bestehen laut der strafrechtlichen Abteilung Unstimmigkeiten darüber, ob der Schlittelweg zum Unfallzeitpunkt tatsächlich klar erkennbar gesperrt war.
Zwar war auf der Informationstafel angezeigt, dass der Weg auf der Melchsee-Frutt gesperrt ist. An der Talstation vermieteten die Bergbahnbetreiber aber dennoch Schlitten und beförderten die Personen auf den Berg. Zudem fand in einer Hütte ein öffentlicher Silvesteranlass statt. Diese Hütte ist nur mit dem Schlitten erreichbar.
Die Bergbahnen öffneten den Schlittelweg am Neujahrsmorgen zwischen 1 und 2 Uhr wieder. Warum die Piste zum Unfallzeitpunkt wegen schlechter Verhältnisse nicht befahrbar gewesen sein soll, obwohl sie später wieder geöffnet wurde, leuchtet laut Bundesgericht nicht ein.
Schwere Verletzungen
Die beiden Frauen verunfallten kurz vor 22 Uhr des Silvesterabends auf der Melchsee-Frutt. Sie gelangten mit ihrem Schlitten vom Schlittelweg auf eine Skipiste. Dort verloren sie die Herrschaft über den Schlitten und stürzten.
Eine der Frauen erlitt eine Schädelbasisfraktur und Frakturen im Gesicht. Sie ist dauerhaft invalid. Die zweite zog sich Wirbelfrakturen zu und brach sich die rechte Hand. Beide gelangten wegen der Einstellung der Strafuntersuchung ans Bundesgericht.