Bundesgericht

Verwitwet und zwei Mal geschieden: Kein Anspruch auf Witwenrente

· Online seit 15.07.2021, 13:37 Uhr
Eine 50-jährige Frau, deren Mann 1994 verstarb, hat nach zwei geschiedenen Ehen keinen Anspruch mehr auf die frühere Witwenrente. Das entschied das Bundesgericht und hiess eine Beschwerde des Bundesamts für Sozialversicherungen BSV gut.
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Die Frau wurde im Alter von 23 Jahren zur Witwe und erhielt eine Witwenrente der AHV. 2003 heiratete sie dann erneut und wurde 2008 wieder geschieden. 2009 dann die dritte Hochzeit, die allerdings noch im selben Jahr wieder geschieden wurde.

Als die Frau 2003 wieder geheiratet hatte, verlor sie auch den Anspruch auf die Witwenrente. Nach der Scheidung der dritten Ehe, verlor sie den Anspruch dann endgültig, heisst es im Urteil der sozialrechtlichen Abteilung des Bundesgerichts in Luzern.

Bei ihren Überlegungen kamen die Bundesrichter zum Schluss, dass eine Witwenrente nur dann wieder ausbezahlt werden kann, wenn eine zweite Ehe geschieden oder ungültig erklärt wird. Bei einer dritten Ehe sei dies dann aber ausgeschlossen. Dasselbe würde auch gelten, wenn eine zweite Ehe mehr als zehn Jahre gehalten hat.

Bundesgericht stützt Aargauer Ausgleichskasse

Das Bundesgericht stützt damit den Entscheid der Ausgleichskasse des Kantons Aargau. Weil die Frau mit diesem Entscheid nicht einverstanden war, ging sie vor das Aargauer Versicherungsgericht, das ihr Recht gegeben hatte. Das Bundesamt für Sozialversicherungen zog dieses Urteil dann wiederum vor Bundesgericht.

(red.)

veröffentlicht: 15. Juli 2021 13:37
aktualisiert: 15. Juli 2021 13:37
Quelle: PilatusToday

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