Tierische Souvenirs

Warum du besser keine Tiere aus dem Ausland retten solltest

· Online seit 10.08.2023, 13:35 Uhr
In den Ferien trifft man oft auf herzige Tiere. Einige denken, dass sie Hunde oder Schlangen retten, indem sie diese mit nach Hause nehmen. Das ist in vielen Fällen jedoch verboten und kann teuer werden, erklärt ein Tierrechtler.
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Ein herziger Streuner läuft am Strand auf dich zu. Bis zum Ende der Ferien hast du das Tier so ins Herz geschlossen, dass du es mit in die Schweiz nehmen möchtest. So oder ähnlich könnte es ablaufen bei Schweizerinnen und Schweizern, die Haustiere als Souvenir aus den Ferien mit nach Hause nehmen.

Wie die Tierschutzzentrale der Susy Utzinger Stiftung mitteilt, melden sich derzeit vermehrt verzweifelte Ferienrückkehrer, weil sie keine Haustiere in die Schweiz importieren können. «Tierliebe Menschen importieren gedankenlos und ohne jede Vorbereitung Tiere aus ihren Ferien in die Schweiz – mit fatalen Folgen», schreibt die Stiftung.

«Kupieren im Ausland, Importieren in die Schweiz»

Am Zoll fehlen meist Impfungen oder Bewilligungen, um die Tiere in die Schweiz zu nehmen. Auch kupierte Tiere dürfen nicht importiert werden. Beim Kupieren werden die Ohren oder Schwänze gekürzt. In der Schweiz ist das Kupieren sowie der Import betroffener Tiere verboten.

«Die Tierquälerei soll ja nicht einfach ins Ausland transferiert werden, nach dem Motto: Kupieren im Ausland, Importieren in die Schweiz», erklärt Peter V. Kunz. Er ist Professor am Institut für Wirtschaftsrecht der Universität Bern und hat kürzlich ein Übersichtswerk zum Tierrecht publiziert.

Tier braucht Chip oder Pass

Auch falls das Tier nicht kupiert ist, ist ein Import eher unwahrscheinlich. Hier müsse insbesondere verhindert werden, dass Tierseuchen wie Tollwut in die Schweiz importiert werden. Kunz führt aus: «Es gilt der Grundsatz, dass im Zweifelsfall spezifische Anforderungen für Tierimporte zu berücksichtigen sind. Das heisst, dass es zum Beispiel einen Chip oder einen Heimtierpass braucht.» Entsprechende Infos listet das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit auf seiner Website auf.

Falls jemand ein Tier illegal importieren will, beginnen die «Behördenmühlen» zu mahlen, erklärt Kunz: «Die Tiere können zum Beispiel zurückgewiesen, abgesondert, beschlagnahmt oder sogar getötet werden.» Ein Import werde in aller Regel verhindert.

«Insofern wäre es ein dummer Entscheid, ein Tier einfach mal mitzunehmen und zu hoffen, dass beim Grenzübertritt nichts bemerkt wird», sagt Kunz weiter.

Neben dem möglichen Tod des Tieres kann aus einem Importversuch auch ein Strafverfahren wegen Tierquälerei entstehen. Die Tierhalterin müsse in diesem Fall mit hohen Kosten rechnen. Zudem könnte es bis zu einem Tierhalteverbot führen.

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veröffentlicht: 10. August 2023 13:35
aktualisiert: 10. August 2023 13:35
Quelle: Today-Zentralredaktion

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