Stress mit Nachbarn

Was gilt in Treppenhaus und Waschküche?

01.09.2020, 21:25 Uhr
· Online seit 01.09.2020, 19:28 Uhr
Unordentliche Treppenhäuser oder Streit in der Waschküche – fast jeder Mieter hat schon solche Szenarien erlebt. Jurist Thomas Oberle erklärt, was laut Gesetz erlaubt ist und wer im Schadensfall zu zahlen hat.
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In praktisch jedem Hausblock gibt es diesen einen Nachbarn, der es einfach nicht schafft, Ordnung vor seiner Wohnungstüre zu halten. Wer es satt hat, sich durch die Schuh-Türme zu schlängeln, darf sich freuen: Für den Juristen des Hauseigentümerverbandes Thomas Oberle gehört das Treppenhaus klar zu den Gemeinschaftsräumen und muss deshalb rein gehalten werden. Auch wegen den feuerpolizeilichen Vorschriften. «Man kann nicht erwarten, dass Rettungskräfte dort über Schuhe stolpern müssen», so der Experte. Aber auch um des Haussegens Willen gelte es, einen Wildwuchs im Treppenhaus unbedingt zu unterbinden.

«Niemand wird was sagen, wenn dort mal ein Paar Schuhe oder ein Schirm zum Trocknen steht. Aber dies nicht tagelang und schon gar nicht, wenn sich die Ansammlung dann zunehmend ausdehnt.» Besonders verheerend, wenn noch Gestank dazu kommt. So habe Oberle schon Mieter erlebt, die abends ihren Müll vor die Türe stellten, um ihn am nächsten Morgen runterzutragen.

Waschpläne des Grauens

Ebenfalls ein häufiger Streitpunkt in Mehrfamilienhäusern ist die Waschküche. Vor allem der Waschplan stellt für viele Wohngemeinschaften eine grosse Herausforderung dar. Thomas Oberle erzählt von einem Fall, bei dem sich eine Frau ein ganzes Jahr lang an jedem Samstag eingeschrieben hat. «Das geht natürlich nicht», so der Rechtsexperte. Seiner Erfahrung nach funktioniert das Einschreiben nur in kleinen Liegenschaften. Er empfiehlt deshalb, dass Vermieter einen fixen Waschplan erstellen.

Dann habe jeder Vermieter meist 24 Stunden Zeit, um seine Wäsche zu waschen und die Waschküche danach wieder so zu hinterlassen, wie er sie angetroffen hat. Ist dies nicht der Fall und schlimmstenfalls auch noch die Maschine kaputt, sollte der nächste Mieter dies unverzüglich dem Vermieter melden, um den Übeltäter möglichst rasch aufzuspüren.

Wenn der Vermieter nicht herausfindet, wer was kaputt gemacht hat, muss er den Schaden selbst bezahlen. Die Kosten auf die Mieter abzuwälzen sei nicht zulässig, so Oberle.

(imü)

veröffentlicht: 1. September 2020 19:28
aktualisiert: 1. September 2020 21:25
Quelle: PilatusToday

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