Schweiz

Wegen Corona-Virus: Bis am 4. April darf niemand mehr betrieben werden

18.03.2020, 16:43 Uhr
· Online seit 18.03.2020, 16:22 Uhr
Der Bundesrat hat angeordnet, dass Schuldner in der ganzen Schweiz bis am 4. April nicht betrieben werden dürfen. Mit dem Rechtsstillstand will er Unternehmen entlasten.
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(agl) Wie der Bundesrat am Mittwoch mitteilte, hat er von seiner Kompetenz aufgrund der «aussergewöhnlichen Lage» gebrauch gemacht und den Rechtsstillstand im Betreibungswesen angeordnet. Schuldnerinnen und Schuldner dürfen also ab Donnerstag, 3. März bis zum 4. April keine Betreibungsurkunden erhalten. Direkt danach beginnen die gesetzlichen Betreibungsferien, die die gleiche Wirkung haben und bis am 19. April andauern.

Damit wolle man die zahlreichen Unternehmen, die aufgrund der ausserordentlichen Massnahmen in finanzielle Schwierigkeiten geraten, kurzfristig entlasten. Der Rechtsstillstand sei jedoch kein geeignetes Instrument, um diesen Schwierigkeiten langfristig zu begegnen.

veröffentlicht: 18. März 2020 16:22
aktualisiert: 18. März 2020 16:43
Quelle: CH Media

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