Wegen Corona-Virus: Bis am 4. April darf niemand mehr betrieben werden
(agl) Wie der Bundesrat am Mittwoch mitteilte, hat er von seiner Kompetenz aufgrund der «aussergewöhnlichen Lage» gebrauch gemacht und den Rechtsstillstand im Betreibungswesen angeordnet. Schuldnerinnen und Schuldner dürfen also ab Donnerstag, 3. März bis zum 4. April keine Betreibungsurkunden erhalten. Direkt danach beginnen die gesetzlichen Betreibungsferien, die die gleiche Wirkung haben und bis am 19. April andauern.
Damit wolle man die zahlreichen Unternehmen, die aufgrund der ausserordentlichen Massnahmen in finanzielle Schwierigkeiten geraten, kurzfristig entlasten. Der Rechtsstillstand sei jedoch kein geeignetes Instrument, um diesen Schwierigkeiten langfristig zu begegnen.