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Darf der Vermieter einen Wohnungsschlüssel behalten?

· Online seit 04.03.2024, 18:00 Uhr
In der Regel hat man mehrere Schlüssel in seinem Hosensack oder seiner Handtasche. Vor allem bezüglich Wohnungsschlüssel gibt es allerdings immer wieder Unstimmigkeiten und Fragen. Zum Beispiel, ob der Vermieter einen Schlüssel einbehalten darf. Die Expertin klärt auf.

Wer wie viele Wohnungsschlüssel erhält, entscheidet nicht das Gesetz. Hier ist keine Mindestanzahl festgelegt. «Entscheidend ist grundsätzlich, auf welche Anzahl man sich mit dem Mieter bei Wohnungsantritt geeinigt hat und wie viele Schlüssel gemäss Übergabeprotokoll abgegeben worden sind. In der Regel gibt es pro Bewohner oder pro Zimmer einen Schlüssel», sagt Stéphanie Bartholdi, Juristin beim Hauseigentümerverband HEV Schweiz.

Durch den Mietvertrag verpflichtet sich der Vermieter, dem Mieter eine Sache zum Gebrauch zu überlassen. Bei der Übergabe des Mietobjektes übergibt der Vermieter die Schlüssel. Gleichzeitig verzichtet er auf das Zutrittsrecht und überlässt somit die Wohnung dem Mieter zu alleinigem Gebrauch. Dies heisst mit anderen Worten, dass er Vermieter nicht berechtigt ist, irgendeinen Schlüssel für diese Wohnung zu besitzen.

«Besteht jedoch eine Vereinbarung zwischen der Mieterschaft und der Vermieterschaft, dann kann der Besitz des Zweitschlüssels gerechtfertigt sein», ergänzt Bartholdi. Dazu brauche es aber zwingend eine Bewilligung. Um mögliche Streitigkeiten zu vermeiden, hält man dies laut der HEV-Expertin am besten schriftlich fest. Was gilt, wenn der Schlüssel verloren geht, erfährst du im Video oben.

veröffentlicht: 4. März 2024 18:00
aktualisiert: 4. März 2024 18:00
Quelle: PilatusToday

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