Das gilt bei der Weihnachtsbeleuchtung
Hell, heller, Weihnachtsbeleuchtung. Ob farbig, mit Blinklichtern oder ganz klassisch in den warmen Tönen: An vielen Häusern wird in diesen Tagen die Weihnachtsbeleuchtung montiert. Zwar ist in der Adventszeit vieles erlaubt, es gibt aber durchaus auch Einschränkungen. Eine Bewilligung für die Weihnachtsbeleuchtung braucht es grundsätzlich nicht, wie Stéphanie Bartholdi, Juristin beim Hauseigentümerverband Schweiz erklärt. Trotzdem sollte man sich an die eine oder andere Regel halten. «Die Beleuchtung darf zwischen dem 1. Advent bis zum 6. Januar jeweils nur bis um ein Uhr brennen», so Bartholdi.
Bundesgericht entschied über Weihnachtsbeleuchtung
Diese Regel gilt, seit im Jahr 2013 ein Streitfall in Möhlin um eine Weihnachtsbeleuchtung bis vor das Bundesgericht gezogen wurde. Damals haben die Richterinnen und Richter durch ihren Entscheid indirekt bestätigt, dass die Beleuchtung in diesem Zeitraum von den Nachbarn toleriert werden muss. Dem Bundesgericht zufolge empfinden viele Menschen die Weihnachtsbeleuchtung nicht als störend, sondern wird als festlicher Brauch geschätzt.
Zudem darf die Weihnachtsbeleuchtung nicht immer überall an der Fassade montiert werden, worauf man beim Montieren achten sollte, erfährst du im Video.