Das müssen Raucher in einer Mietwohnung wissen
Die positive Antwort gleich zu Beginn: Rauchen ist grundsätzlich auch in den Räumen einer gemieteten Wohnung erlaubt. «Dies, sofern nichts Gegenteiliges im Mietvertrag vereinbart wurde», sagt Thomas Oberle, Jurist beim Hauseigentümerverband Schweiz. «Dies kann sich auch auf den Balkon oder den Sitzplatz beziehen.» Es gibt aber durchaus auch Vermieter, die sich für ein Rauchverbot in ihrer Mietwohnung aussprechen. Dies muss dann aber gemäss Oberle schriftlich im Mietvertrag festgehalten werden und die Mieterinnen und Mieter müssen vorgängig entsprechend informiert werden.
Nächtliches Rauchen auf dem Balkon
Häufiger Streitpunkt zwischen Mietern ist der rauchende Nachbar. Grundsätzlich gilt für Mieter die Pflicht zur Rücksichtnahme. Das heisst, man darf zwar auf dem Balkon rauchen, jedoch sollte man dabei auf die Nachbarn Rücksicht nehmen. «Kann ein Mieter wegen des kettenrauchenden Nachbars in der Nacht sein Fenster nicht öffnen, dann könnte sich dieser rechtlich wehren», sagt Thomas Oberle weiter.
Aber auch der Vermieter kann gegen den Mieter vorgehen. Wie erfährst du im Video: