Ratgeber

Das müssen Raucher in einer Mietwohnung wissen

29.08.2022, 18:01 Uhr
· Online seit 29.08.2022, 18:00 Uhr
Über ein Drittel der Bevölkerung in der Schweiz raucht. Viele zünden sich gelegentlich auch zu Hause eine Zigarette an. Ist Rauchen in der Mietwohnung erlaubt und wann kann der Vermieter einschreiten?

Die positive Antwort gleich zu Beginn: Rauchen ist grundsätzlich auch in den Räumen einer gemieteten Wohnung erlaubt. «Dies, sofern nichts Gegenteiliges im Mietvertrag vereinbart wurde», sagt Thomas Oberle, Jurist beim Hauseigentümerverband Schweiz. «Dies kann sich auch auf den Balkon oder den Sitzplatz beziehen.» Es gibt aber durchaus auch Vermieter, die sich für ein Rauchverbot in ihrer Mietwohnung aussprechen. Dies muss dann aber gemäss Oberle schriftlich im Mietvertrag festgehalten werden und die Mieterinnen und Mieter müssen vorgängig entsprechend informiert werden.

Nächtliches Rauchen auf dem Balkon

Häufiger Streitpunkt zwischen Mietern ist der rauchende Nachbar. Grundsätzlich gilt für Mieter die Pflicht zur Rücksichtnahme. Das heisst, man darf zwar auf dem Balkon rauchen, jedoch sollte man dabei auf die Nachbarn Rücksicht nehmen. «Kann ein Mieter wegen des kettenrauchenden Nachbars in der Nacht sein Fenster nicht öffnen, dann könnte sich dieser rechtlich wehren», sagt Thomas Oberle weiter.

Aber auch der Vermieter kann gegen den Mieter vorgehen. Wie erfährst du im Video:

veröffentlicht: 29. August 2022 18:00
aktualisiert: 29. August 2022 18:01
Quelle: PilatusToday

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