Ratgeber

Grill, Feuerschale, Gartenparty: Was darf ich als Mieter?

· Online seit 07.06.2021, 20:01 Uhr
Im Sommer spielt sich das Leben wieder vermehrt draussen ab. Man schmeisst den Grill an, lädt zur Gartenparty: Konflikte unter Nachbarn sind da keine Seltenheit. Doch was darf man als Mieter? Thomas Oberle, Jurist beim Hauseigentümerverband HEV, klärt auf.

Grundsätzlich gilt laut Thomas Oberle: Grilieren ist ein Tätigkeit, die man besonders an wärmeren Tagen regelmässig macht. «Ein Verbot macht da keinen Sinn.» Allerdings müsse man auch an die Nachbarn denken, denn nicht jeder möge den Grillgeruch. «Wenn jeder ein wenig Rücksicht nehmen würde auf den anderen, wäre es gar kein Problem und wir könnten problemlos nebeneinander herleben.»

Ob man seine Grilladen mit einem Gas-, Elektro- oder Holzkohlegrill zubereitet, sei dabei sekundär, so Oberle. «Heutzutage gibt es moderne Geräte, die man schliessen kann. So gibt es auch weniger Emissionen.» Aber auch hier sei wichtig, dass man Rücksicht nehme und nicht den Grill anschmeisse, wenn die Nachbarn schlafen und dabei allenfalls die Fenster öffnen möchten.

Auch im Hinblick auf die kommende EM ergeben sich Fragen. Darf ich meinen Fernseher etwa auf den Balkon oder in den Garten stellen, um mit Freunden die Spiele zu schauen? Im Video oben gibt's die Antwort darauf.

veröffentlicht: 7. Juni 2021 20:01
aktualisiert: 7. Juni 2021 20:01
Quelle: PilatusToday

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