Karin Keller-Sutter spricht über die Konzernverantwortungs-Initiative
Führt die Unternehmens-Verantwortungs-Initiative zu Erpressbarkeit der Schweizer Unternehmen und zu mehr Aufwand? Oder hilft sie bei der Einhaltung der Menschenrechte und dem Umweltschutz? Welche Rolle spielt der Gegenvorschlag, den der Bundesrat und das Bundesparlament ausgearbeitet haben? Bundesrätin Karin Keller-Sutter nimmt heute Abend ab 19 Uhr an der Podiumsdiskussion der Industrie- und Handelskammer Zentralschweiz ihz teil und zeigt die Standpunkte des Bundesrates auf.
In Zukunft sollen Schweizer Unternehmen sowohl für ihre eigenen Aktivitäten als unter Umständen auch für die Aktivitäten ihrer Tochterfirmen und abhängigen Zulieferer haften, wenn Menschenrechte oder Umweltstandards missachtet werden. Weltweit. Zudem könnten Schweizer Firmen für ihre Tätigkeiten im Ausland vor einem Schweizer Gericht und nach Schweizer Recht eingeklagt werden.
Die Gegner warnen, dass die Klagemöglichkeiten gegen kleine und grosse Schweizer Unternehmen massiv ausgebaut werden. Mit der Initiative gilt ein Unternehmen solange als schuldig, bis es beweisen kann, dass es «alle gebotene Sorgfalt» bei sich und allen Geschäftspartnern angewendet hat, um einen Schaden zu verhindern. Diese Beweislastumkehr führe zu mehr Bürokratie und langjährigen, teuren Rechtsprozessen. Diese würden in der Realität nicht helfen, die angestrebten Ziele zu erreichen.
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