Ratgeber

Mietvertrag für neue Wohnung: Darauf solltest du achten

· Online seit 28.08.2023, 18:00 Uhr
Egal ob für eine grössere oder kleinere Wohnung oder für eine gemeinsame WG: Wer zügelt, braucht einen neuen Mietvertrag. Bevor du deine Unterschrift unter das Dokument setzt, solltest du mehrere Punkte beachten.

«Drum prüfe, wer sich ewig bindet» – dieser berühmte Satz von Friedrich Schiller wird häufig bei Eheschliessungen verwendet. Er kann aber gut auch für andere Bereiche im Leben genutzt werden, zum Beispiel beim Abschluss eines Mietvertrags. «Auch diesen gilt es genau zu prüfen, um allfällige böse Überraschungen zu vermeiden», sagt Stéphanie Bartholdi, Juristin beim Hauseigentümerverband Schweiz HEV.

Ist der Mietvertrag erst einmal unterschrieben, ist es schwierig, gewisse Punkte anzufechten. Für den Abschluss müssen sich die Parteien über drei Punkte einigen: die Vertragsparteien, das Mietobjekt und den Mietzins. Stimmt eine Angabe oder ein Sachverhalt nicht, sollte dies unbedingt vor der Unterschrift des Mietvertrages geändert werden.

Auch der Rücktritt von einem bereits unterschriebenen Mietvertrag ist nicht einfach, denn das Gesetz kennt keinen offiziellen Rücktritt. Liegt nachweisbar ein Mietvertrag vor, so ist der Mieter an den abgeschlossenen Vertrag gebunden. Ob der Mietvertrag auch mündlich vereinbart werden kann, erfährst du im Video oben. In diesem wird auch geklärt, was beim Einzug in eine WG im Mietvertrag unbedingt beachtet werden sollte.

veröffentlicht: 28. August 2023 18:00
aktualisiert: 28. August 2023 18:00
Quelle: PilatusToday

redaktion@pilatustoday.ch