Mietwohnungen: Gewisse Haustiere sind trotz Tierverbot erlaubt
Kein anderes Haustier ist in der Schweiz so beliebt wie die Katze. Insgesamt leben gemäss dem Bundesamt für Statistik fast zwei Millionen Samtpfoten in den Schweizer Haushalten. Bei den Hunden sind es über eine halbe Million. Generell gilt beim Thema Haustier: «Wenn keine Regelung im Mietvertrag erwähnt ist, bei der es um Haustiere oder ein entsprechendes Verbot geht, dann ist die Haltung von Haustieren grundsätzlich erlaubt», sagt Stéphanie Bartholdi, Juristin beim Hauseigentümerverband HEV Schweiz.
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Von dieser Regelung ausgeschlossen sind aber exotische Tiere mit einem besonderen Stör- oder Gefährdungspotenzial, wie zum Beispiel Schlangen oder Spinnen. Solche Tiere schliesst eine generelle Zustimmung zu Haustieren nie mit ein. «In diesem Fall empfehle ich, zuerst die Vermietung anzufragen, so erspart man sich unnötigen Ärger», so Bartholdi.
Anders sieht die Situation bei Kleintieren aus. Gegen diese kann die Vermietung nichts einwenden. Denn unproblematische Kleintiere wie Meerschweinchen, Hamster, Wellensittiche oder Zierfische sind in jedem Fall erlaubt. Auch wenn die Tierhaltung im Mietvertrag ausdrücklich verboten wurde. Dies allerdings nur, solange die Tiere nicht in grosser Anzahl gehalten werden und nicht den Hausfrieden stören. Ob ein Haustierverbot auch nachträglich ausgesprochen werden kann, erfährst du im Video.