Ratgeber

Mietwohnungen: Gewisse Haustiere sind trotz Tierverbot erlaubt

19.02.2024, 21:02 Uhr
· Online seit 19.02.2024, 18:00 Uhr
Insgesamt leben in der Schweiz über sieben Millionen Haustiere, die meisten davon sind Katzen und Hunde. Diese kann ein Vermieter oder eine Vermieterin allerdings verbieten. Es gibt aber Ausnahmen. Welche Tiere können trotz Tierverbot im Mietvertrag gehalten werden – wir haben nachgefragt.

Kein anderes Haustier ist in der Schweiz so beliebt wie die Katze. Insgesamt leben gemäss dem Bundesamt für Statistik fast zwei Millionen Samtpfoten in den Schweizer Haushalten. Bei den Hunden sind es über eine halbe Million. Generell gilt beim Thema Haustier: «Wenn keine Regelung im Mietvertrag erwähnt ist, bei der es um Haustiere oder ein entsprechendes Verbot geht, dann ist die Haltung von Haustieren grundsätzlich erlaubt», sagt Stéphanie Bartholdi, Juristin beim Hauseigentümerverband HEV Schweiz.

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Von dieser Regelung ausgeschlossen sind aber exotische Tiere mit einem besonderen Stör- oder Gefährdungspotenzial, wie zum Beispiel Schlangen oder Spinnen. Solche Tiere schliesst eine generelle Zustimmung zu Haustieren nie mit ein. «In diesem Fall empfehle ich, zuerst die Vermietung anzufragen, so erspart man sich unnötigen Ärger», so Bartholdi.

Anders sieht die Situation bei Kleintieren aus. Gegen diese kann die Vermietung nichts einwenden. Denn unproblematische Kleintiere wie Meerschweinchen, Hamster, Wellensittiche oder Zierfische sind in jedem Fall erlaubt. Auch wenn die Tierhaltung im Mietvertrag ausdrücklich verboten wurde. Dies allerdings nur, solange die Tiere nicht in grosser Anzahl gehalten werden und nicht den Hausfrieden stören. Ob ein Haustierverbot auch nachträglich ausgesprochen werden kann, erfährst du im Video.

veröffentlicht: 19. Februar 2024 18:00
aktualisiert: 19. Februar 2024 21:02
Quelle: PilatusToday

redaktion@pilatustoday.ch