«Ratgeber»

Rasenmähen am Sonntag? Was das Recht sagt

· Online seit 22.04.2024, 18:00 Uhr
Frühlingszeit heisst Gartenzeit. Seit wenigen Wochen haben Rasenmäher, Motorsäge, Gartenschlauch und Heckenschere wieder Hochkonjunktur. All diese Geräte erleichtern die Gartenarbeit, sie sorgen aber auch für Lärm. Das musst du wissen, damit es keine Probleme gibt.

Quelle: Tele 1

Der Garten ist im Frühling für viele wie ein zweites Wohnzimmer. Trotzdem gibt es auch für diesen Bereich gewisse Vorgaben. Bei der Nutzung des Gartens gelten beispielsweise die allgemeinen Regeln des Mietrechts, wonach die Mieterinnen und Mieter die Mietsache sorgfältig nutzen und auf andere Bewohner Rücksicht nehmen müssen.

Regeln sind schriftlich festgehalten

«Die Pflichten können im Mietvertrag oder in der Hausordnung noch konkretisiert werden», erklärt Stéphanie Bartholdi, Juristin beim Hauseigentümerverband Schweiz (HEV). Will der Eigentümer die Gartennutzung verbieten, müsste er dies im Mietvertrag festlegen. «Mir ist aber praktisch kein entsprechendes Beispiel bekannt, bei dem die Gartennutzung aus keinem verhältnismässigen Grund verboten wurde», so Bartholdi.

Rasenmäher sollte am Sonntag stumm bleiben

Klare Einschränkungen gibt es, wenn es um das Rasenmähen geht. Die Gemeinden können durch Bestimmungen in den Polizeiverordnungen allgemeine Ruhezeiten einführen und den Lärm so einschränken. «Es ist davon auszugehen, dass es in der ganzen Schweiz dem Ortsgebrauch entspricht, den Rasen nicht am Sonntag zu mähen. Ich empfehle, auch aus nachbarschaftlicher Rücksichtnahme, darauf zu verzichten.»

So könnten Unstimmigkeiten zwischen Nachbarn vermieden werden, sagt die Expertin des HEV. Das gleiche gilt für Mähroboter. Auch diese sollten ebenfalls zu den Nacht-, Sonn- und Feiertagsruhezeiten in der Box oder im Gartenhäuschen bleiben.

Wie mit Lärm und dem Rauch einer Grillparty umgegangen werden soll, erfährst du im Video oben.

veröffentlicht: 22. April 2024 18:00
aktualisiert: 22. April 2024 18:00
Quelle: PilatusToday

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