Ratgeber

Renovationen: Was Mieter dürfen – und was nicht

11.04.2022, 18:28 Uhr
· Online seit 11.04.2022, 18:00 Uhr
Viele Mieter träumen davon, ihre Wohnung zu verschönern. Das Schlafzimmer mit einer neuen Farbe aufzupeppen oder den Teppichboden durch einen Parkett zu ersetzen. Doch allzu forsch sollte man dabei nicht vorgehen

Quelle: tele1

Eine frische Farbe für das Kinderzimmer, ein neuer Anstrich im Gang, eine neue Türe für das Gästezimmer und wenn möglich noch ein neues Bad oder eine zeitgemässe Küche. Insbesondere Mieterinnen und Mieter von Altbauwohnungen träumen davon, ihr zu Hause zu verschönern. Gemäss Gesetz gibt es aber kein Recht auf Renovation.

Was ist nun erlaubt und was nicht?

«Grundsätzlich ist all das erlaubt, was die Bausubstanz der Wohnung nicht verändert» sagt Thomas Oberle Jurist beim Hauseigentümerverband Schweiz. «Dazu gehört das Aufhängen von Bildern oder das Anmachen von Regalen. Hingegen nicht erlaubt ist das Verlegen eines Parkettbodens anstelle des jetzigen Teppichs.» Verändert der Mieter die Bausubstanz, kann der Vermieter verlangen, dass der Umbau rückgängig gemacht wird.

Der Mieter kann unter gewissen Umständen vom Vermieter verlangen, dass die Wohnung neu gestrichen wird. Welche Voraussetzungen dafür gegeben sein müssen, erfährst du im Video.

veröffentlicht: 11. April 2022 18:00
aktualisiert: 11. April 2022 18:28
Quelle: PilatusToday

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