Ratgeber

Rund um die Uhr grillieren? Diese Regeln gelten

07.06.2022, 18:03 Uhr
· Online seit 06.06.2022, 18:00 Uhr
Die einen tun es einmal im Monat, die anderen beinahe täglich: Die Schweizerinnen und Schweizer sind Weltmeister im Grillieren. Dem könnte der Vermieter jedoch den Riegel schieben.

Sei es eine Wurst, ein Stück Fleisch oder ein Gemüsespiess – Im Sommer wird in vielen Schweizer Haushalten grilliert. Doch nicht immer ist dies einfach so erlaubt. Der Vermieter kann dir den Grillspass verderben. Und zwar dann, wenn er ein Grillierverbot ausspricht.

«Es gibt tatsächlich ab und zu solche Mietverträge. Dies ist aber nur in den seltensten Fällen auch wirklich durchsetzbar», sagt Thomas Oberle, Jurist beim Hauseigentümerverband Schweiz. Er empfiehlt dieses Verbot aber nicht. «In den meisten Mietverträgen gibt es einen Hinweis auf das Grillieren. Und dabei wird an die Rücksichtnahme auf die Nachbarn appelliert.»

Holzkohle oder Gasgrill

Was der Vermieter auf jeden Fall nicht verbieten kann, ist der Tischgrill. Dies wäre ein zu grosser Einschnitt. Jedoch kann der Vermieter Vorschriften zu der Art des Grills machen. So kann er beispielsweise einen Holzkohlegrill explizit ausschliessen.

Willst du auch tief in der Nacht nach dem Ausgang eine Wurst auf dem Grill geniessen, dann hilft dir das Video oben weiter.

veröffentlicht: 6. Juni 2022 18:00
aktualisiert: 7. Juni 2022 18:03
Quelle: PilatusToday

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