Es klingt verlockend: Während meiner Ferienabwesenheit überlasse ich meine Mietwohnung einer anderen Person und verdiene mir etwas an die Mietkosten dazu. Generell ist dies kein Problem, sagt Thomas Oberle, Jurist beim Hauseigentümerverband Schweiz: «Wenn diese Person gratis bei mir übernachtet, ist dies sicher gestattet.» Der Vermieter muss bei einer kurzen Dauer nicht informiert werden.
Anders sieht es gemäss Oberle aus, wenn für diesen Zeitraum Geld verlangt wird: «Bezahlt die Person etwas an die Kosten der Wohnung, dann entspricht dies einer Untermiete. Gemäss Gesetzgebung darf ich mit dieser Untermiete keinen Gewinn erzielen.» Zudem muss der Mieter für diese Untermiete seinen Vermieter um Erlaubnis fragen.
Knackpunkt Airbnb
Immer häufiger werden Mietwohnungen auch über Airbnb vermietet. Auch hier gilt: Zuerst den Vermieter um Erlaubnis fragen, ansonsten könnte ein Rechtsstreit drohen. Im schlimmsten Fall droht die Kündigung. Mehr dazu erfährst du im Video: