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Was gilt bei der Nutzung von gemeinschaftlichen Räumen?

Ratgeber

Was gilt bei der Nutzung von gemeinschaftlichen Räumen?

· Online seit 07.11.2022, 18:00 Uhr
Die Waschküche, der Velokeller oder das Treppenhaus: Sie alle sind gemeinschaftliche Räume, welche Mieterinnen und Mieter miteinander nutzen können. Häufig macht dieses gemeinsame Nutzungsrecht aber Probleme.

Früher gab es in Überbauungen häufig noch gemeinsam genutzte Hobbyräume. Dies führte immer wieder zu Konflikten, da sich die Nutzer nicht einig werden konnten, was in diesem Hobbyraum erlaubt ist und was nicht.

«Das Problem bei gemeinschaftlich genutzten Räumen ist schlichtweg, dass sich jede Partei etwas anderes unter der Nutzung vorstellt», sagt Thomas Oberle vom Hauseigentümerverband Schweiz. Daher sei es ratsam, für solche Räume klare Regeln zu definieren.

Am besten geschieht dies über die Hausordnung. Dort kann der Vermieter die Rahmenbedingungen für ein friedliches Miteinander schaffen. In der Hausordnung kann der Vermieter auch zeitliche Vorschriften machen, wie zum Beispiel die Waschtage für die Waschküche definieren.

Aber auch für den Veloraum sind gewisse Einschränkungen möglich, dazu zählt unter anderem ein Verbot von Motorrädern. Dem Mieter darf aber auch vorgeschrieben werden, wie viele Velos pro Partei in den Veloraum gestellt werden können. Was bei Veloanhängern gilt, erfährst du im Video oben.

veröffentlicht: 7. November 2022 18:00
aktualisiert: 7. November 2022 18:00
Quelle: PilatusToday

redaktion@pilatustoday.ch