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Wenn es schneit: Wer muss zur Schaufel greifen?

«Ratgeber»

Wenn es schneit: Wer muss zur Schaufel greifen?

12.12.2022, 18:40 Uhr
· Online seit 12.12.2022, 18:00 Uhr
In den vergangenen Tagen hat der Schnee auch im Flachland Einzug gehalten. Wie die Schneeflocken vom Himmel fallen, ist schön anzusehen. Aber wer ist dafür zuständig, den Schnee zu räumen? Wir klären auf.

Quelle: Tele 1

Schnee auf der Strasse und auf den Dächern sieht zwar schön aus, irgendwann muss der Schnee aber geräumt werden. In der Regel ist der Hauseigentümer verpflichtet, den Hauseingang vom Schnee zu befreien. Er kann diese Pflicht jedoch auch dem Vermieter übertragen. «Das muss aber explizit im Mietvertrag vereinbart werden», sagt Thomas Oberle, Jurist beim Hauseigentümerverband Schweiz.

Schweizer Unfallversicherer registrieren an Tagen mit Schnee und eisigen Strassen bis zu viermal mehr Sturzunfälle als an anderen Tagen. Aus diesem Grund müssen Hauseigentümer grosse Schneemassen nicht irgendwann, sondern so schnell wie möglich wegräumen. «Dies betrifft insbesondere die Zeit zwischen 7 Uhr morgens und 19 Uhr abends», ergänzt Oberle.

Wie die Haftungsfrage bei einem Unfall auf schneebedeckten Strassen aussieht, erfährst du im Video oben.

veröffentlicht: 12. Dezember 2022 18:00
aktualisiert: 12. Dezember 2022 18:40
Quelle: PilatusToday

redaktion@pilatustoday.ch