Neue Saison bei FCL & EVZ

«Wieso kann man im Flugzeug alle Plätze besetzen und bei uns nicht?»

02.09.2020, 22:06 Uhr
· Online seit 02.09.2020, 19:16 Uhr
Grosses Aufatmen beim Profisport: Die 1'000-Grenze ist aufgehoben, die Stadien dürfen wieder zu zwei Drittel gefüllt werden. Falls die Lage allerdings kippt, müssen die Kantone eingreifen. Eine Herausforderung, finden Sportvereine und Gesundheitsdirektoren.
Anzeige

Bis heute war unklar, wie genau die Lockerungen des Bundes bei  Gross- und Sportveranstaltungen konkret umgesetzt werden sollen. Heute gab es Klarheit. Nur noch Sitzplätze, Zweidrittel-Zuschauergrenze und Maskenpflicht sind angesagt.

Ein guter Entscheid für den Schweizer Fussball, findet Philipp Studhalter, Präsident des FC Luzern. «Wir können nun den Abo-Besitzern und Partnern, welche uns bislang unterstützt haben, ein Dankeschön aussprechen. Finanziell sind wir aber noch nicht über dem Berg. Dafür stehen noch zu viele Unklarheiten im Raum.» Damit spielt Studhalter auf die Zweidrittel-Zuschauergrenze im Stadion an. In der Swissporarena bedeutet diese 9'000 Zuschauer.

Niemand wird jeden EVZ-Match besuchen können

Auch beim EV Zug ist man erfreut, über die Klarheit darüber, wie die neue Saison aussehen wird. Nun gehe es darum, das bestmögliche Szenario auszuarbeiten, sagt CEO Patrick Lengwiler. In der Bossard Arena hat es Platz für 7'500 Zuschauer. Künftig werde man etwa 3'800 reinlassen können. «Das ist etwas mehr als die Hälfte. Ich verstehe nicht, warum man an einem Konzert oder in einem Flugzeug alle Plätze besetzen kann und im Eishockey nicht. Dafür fehlt mir die Logik», sagt der EVZ CEO. Bei etwa 6'000 Saisonkarten-Besitzern liege es zudem auf der Hand, dass nicht alle jedes Spiel sehen können.

Gesundheitsdirektoren hätten noch strikter begrenzt

Die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektoren begrüsst, dass der Bundesrat am Mittwoch einheitliche und griffige Bewilligungskriterien verabschiedet hat, wie sie schon lange gefordert wurden. Allerdings hätten sich eine Mehrheit der Kantone für eine noch striktere Begrenzung der Auslastung in Innenräumen ausgesprochen, schreibt die GDK in einer Medienmitteilung.

«Grundsätzlich werden die Kantone Grossveranstaltungen bewilligen, wenn die jeweilige epidemiologische Lage sowie die Kapazitäten des Contact Tracings dies erlauben und wenn die Veranstalter ein Schutzkonzept vorlegen», heisst es weiter. Die Widerzulassung von Grossveranstaltungen sei aber eine grosse Herausforderung, so GDK-Präsident Lukas Engelberger.

Kantone wollen vorsichtig bewilligen

Die kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren wollen angesichts der instabilen Lage sorgfältig mit Bewilligungsgesuchen umgehen. Zwar können die Kapazitäten beim Contact Tracing rasch ausgebaut werden, sie seien aber nicht unendlich. Deshalb sehe die Verordnung vor, dass die Kantone eine bereits erteilte Bewilligung unter bestimmten Umständen widerrufen oder einschränken. Der Veranstalter hat in einem solchen Fall keinen Anspruch auf Entschädigung.

veröffentlicht: 2. September 2020 19:16
aktualisiert: 2. September 2020 22:06
Quelle: FM1Today

Anzeige
Anzeige
redaktion@pilatustoday.ch