Fussball-EM

Autokorso und Torjubel: Wie viel feiern ist erlaubt?

10.06.2021, 18:11 Uhr
· Online seit 10.06.2021, 17:29 Uhr
Noch ein Tag und dann startet die Fussball-Europameisterschaft. Die ganz grossen Public Viewings wird es dieses Jahr nicht geben, trotzdem werden die Fans bei den Spielen ihrer Lieblingsmannschaft mitfiebern und mitjubeln. Doch was ist erlaubt? Wir haben bei der Polizei nachgefragt.
Anzeige

«Grundsätzlich wollen wir keine Fanfeiern verhindern, aber die Sicherheit muss jederzeit gewährleistet sein», sagt Urs Wigger, Mediensprecher der Luzerner Polizei. Autokorsos sind erlaubt, sofern die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden. Heisst: Kein Gegenstand aus dem Fenster halten, nicht auf der Kühlerhaube sitzen, nur so viele Personen im Auto wie erlaubt und kein Feuerwerk aus dem Fahrzeug zünden.

Wenn die Polizei solche Verstösse feststellt, wird sie intervenieren: «Wir werden präsent sein und einschreiten, wenn es überbordet», stellt Wigger klar. Auch Hupen wird toleriert, sofern es in einem angemessenen Rahmen geschieht. «Da appellieren wir an die Vernunft und Solidarität der Fans gegenüber den Mitmenschen.»

Keine Hupkonzerte vor Spitäler und Altersheimen

Ähnlich klingt es beim Mediensprecher der Zuger Polizei, Frank Kleiner: «Wir wollen Autokorsos nicht per se verbieten, aber es muss alles im Rahmen und verhältnismässig sein.» Wenn die Sicherheit gefährdet sei, werde man einschreiten. Ein Augenmerk wird die Zuger Polizei auf bestimmte Plätze wie die Zuger Innenstadt sowie die Strasse entlang des Zugersees legen und dort präsent sein. Lautes Hupen werde im Rahmen toleriert, aber: «Hupkonzerte im Bereich von Spitälern und Altersheimen sehen wir nicht gerne», so Kleiner.

Aufstehen ja, dann aber wieder hinsetzen

Für die Bars und Gastrobetriebe, die Public Viewings anbieten, gelten die bekannten Corona-Vorschriften: Sitz- und Maskenpflicht. «Die Regeln der Covid-Verordnung sind allen bekannt und diese gilt es einzuhalten», sagt der Zuger Mediensprecher.

«Man darf bei einem Tor jubeln und aufstehen, sollte sich dann aber wieder setzen», führt der Luzerner Mediensprecher Urs Wigger aus. Wenn sich vor Bars oder öffentlichen Plätzen zu grosse Gruppen bilden, wird die Polizei einschreiten. Dabei gelte immer auch das Prinzip der Verhältnismässigkeit.

Eine Übersicht über Public Viewings in der Zentralschweiz findest du in unserer interaktiven Karte.

(hch)

veröffentlicht: 10. Juni 2021 17:29
aktualisiert: 10. Juni 2021 18:11
Quelle: PilatusToday

Anzeige
Anzeige
redaktion@pilatustoday.ch