Angriff auf Zug mit YB-Fans

Bedingte Geldstrafen für mutmassliche FCZ-Fans

24.07.2020, 18:07 Uhr
· Online seit 24.07.2020, 17:50 Uhr
Wegen eines Angriffs von 2017 auf einen Extrazug mit YB-Fans sind drei mutmassliche Fans des FC Zürich zu bedingten Geldstrafen verurteilt worden. Einer wurde freigesprochen.
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Eine Einzelrichterin des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau in Burgdorf BE verurteilte die drei am Freitag zu bedingten Geldstrafen zwischen 12'000 und 16'900 Franken. Die Probezeit beträgt jeweils drei Jahre. Die drei mutmasslichen FCZ-Fans werden Bussen von 2700 bis 4200 Franken zahlen müssen.

Verurteilt wurden sie wegen Gewalt und Drohung gegen Beamte, Landfriedensbruchs sowie wegen Betretens respektive Überquerens der Bahngeleise und in einem Fall wegen einer Widerhandlung gegen das Waffengesetz.

Der mit dem Fall beauftragte Staatsanwalt hatte für die vier jungen Männer Freiheitsstrafen zwischen 6 und 10 Monaten sowie Bussen beantragt. Die Freiheitsstrafen sollten in drei Fällen bedingt ausgesprochen werden, im vierten Fall wohl auch, doch stand das nicht so in der Anklageschrift.

Die drei verurteilten Angeklagten kommen also wesentlich besser weg als vom Staatsanwalt beantragt.

Der Extrazug mit YB-Fans war am 19. August 2017 unterwegs von Bern nach Zürich-Altstetten. Auf dem Zürcher Letzigrund spielte an diesem Samstagabend YB auswärts gegen den FC Zürich. In Herzogenbuchsee legte der Zug einen geplanten Halt ein.

Wie Zeugen bei Prozessbeginn am Donnerstag vor Gericht sagten, rannten auf einmal rund 25 vermummte Männer zum Zug, und ein Teil von ihnen bestieg einen Wagen der Zugspitze. Dort attackierten sie den im Zug mitreisenden YB-Fanverantwortlichen. Weiter hinten verletzte ein mutmasslicher FCZ-Fan den Zugchef mit einem Stockschlag durch eine halb geöffnete Zugtür.

Eine Zugbegleiterin sagte am Donnerstag vor der Burgdorfer Einzelrichterin, sie habe sich angesichts der Szenen gefühlt wie in einem Krieg. Der Lokführer gab zu Protokoll, er erinnere sich vor allem an das Überfallartige der Szene.

veröffentlicht: 24. Juli 2020 17:50
aktualisiert: 24. Juli 2020 18:07
Quelle: sda

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