Bundesstrafgericht
Infantino mit Gesuch um volle Akteneinsicht mehrheitlich abgeblitzt
· Online seit 10.02.2021, 14:21 Uhr
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Gemäss Urteil des Bundesstrafgerichts müssen Infantino einzig die Namen allfälliger Hilfspersonen bekannt gegeben werden, an die Untersuchungshandlungen delegiert werden. Dies erachtet auch Keller laut eigenen Aussagen als gerechtfertigt. Das Urteil ist gemäss seiner Mitteilung rechtskräftig.
Infantino hatte im Strafverfahren im Zusammenhang mit nicht protokollierten Gesprächen zwischen ihm und dem ehemaligen Bundesanwalt Michael Lauber in einer Beschwerde an das Bundesstrafgericht Einsicht in sämtliche Unterlagen verlangt.
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