Das solltest du nicht in deinem Keller verstauen
Wer Wertsachen im Keller lagert, muss unter Umständen damit rechnen, dass die Versicherung im Schadensfall nicht zahlt. «In einen Holzverschlag-Keller kann man locker einbrechen. Wenn dort etwas wegkommt, ist das grobfahrlässig», so Oberle. Ansonsten sei der Schaden durch die Hausratsversicherung gedeckt.
Trotzdem gebe es Dinge, die man nicht in Kellern lagern darf. So beispielsweise brennbare oder explosive Gegenstände.
Auch eine Briefmarkensammlung sowie alte Kleider eignen sich nicht dafür, im Keller verstaut zu werden. Vor allem in alten Bauernhäusern sind Keller für gewöhnlich nicht isoliert. Deshalb müsse man damit rechnen, dass es dort unten feucht ist, so der Experte.
Die Ratgeber-Sendung von Tele 1 zum Nachschauen:
Quelle: Tele 1
(imü)