Die Bezirkswahlbehörde lehnte am Montagabend einen Antrag ab, der die Streichung des Ex-Vizekanzlers und früheren FPÖ-Chefs aus dem Wählerverzeichnis gefordert hatte. Hintergrund war der Vorwurf, dass Strache seinen Lebensmittelpunkt nicht wie zur Kandidatur nötig in der Hauptstadt, sondern in einer Vorort-Villa in Klosterneuburg habe.
Die linke Splitterpartei Wandel kündigte am Dienstag Beschwerde gegen die Entscheidung an. Die Sache liegt dann beim Verwaltungsgericht Wien. Offen ist zudem noch ein weiteres Prüfverfahren bei einer Verwaltungsabteilung der Stadt. Strache muss auch dort Beweise vorlegen, dass er rund um den 14. Juli - Stichtag des Wählerverzeichnisses - tatsächlich in Wien lebte. Der 51-Jährige war vergangenes Jahr über die sogenannte Ibiza-Affäre gestürzt, die seine ehemalige Partei, die FPÖ, auch die Regierungsbeteiligung kostete.
Zur Wiener Landtagswahl am 11. Oktober tritt er mit seiner Liste Team HC Strache - Allianz für Österreich an. Die von FPÖ-Abtrünnigen gegründete Partei kann nach jüngsten Umfragen mit etwa vier Prozent rechnen.